LG Bielefeld: Arglistige Täuschung des Franchisenehmers durch Franchisegeber über nicht vorhandene Leistungen - Anspruch auf Rückzahlung der Franchisegebühr
LG Bielefeld
21 S 1/13
Hinweisbeschluss vom 19.08.2013
Wir hatten in dem Beitrag "AG Bielefeld: Franchisegeber täuscht über nicht vorhandenes Call-Center - Franchisegeber eines Franchisesystems für Online-Bonitätsauskünfte zur Rückzahlung der Franchisegebühr verurteilt" über eine Entscheidung des AG Bielefeld berichtet. Gegen diese Entscheidung hatte der Franchisegeber Berufung eingelegt.
Nun liegt in dieser Sache eine Hinweisbeschluss des LG Bielefeld vor. Dem Franchisegeber wird darin zutreffend angeraten, die Berufung zurückzunehmen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Franchisenehmer mit falschen Versprechungen in Franchisverträge gelockt werden, um Franchisegebühren zu kassieren.
Wie dieser Fall abermals zeigt, sind Franchisenehmer nicht schutzlos, auch wenn ursprünglich in der Anwerbephase versprochene Leistungen des Franchisegebers nicht explizit im später unterzeichneten Vertrag enthalten sind.
Den vollständigen Hinweisbeschluss des LG Bielefeld finden Sie hier:
"LG Bielefeld: Arglistige Täuschung des Franchisenehmers durch Franchisegeber über nicht vorhandene Leistungen - Anspruch auf Rückzahlung der Franchisegebühr" vollständig lesen
21 S 1/13
Hinweisbeschluss vom 19.08.2013
Wir hatten in dem Beitrag "AG Bielefeld: Franchisegeber täuscht über nicht vorhandenes Call-Center - Franchisegeber eines Franchisesystems für Online-Bonitätsauskünfte zur Rückzahlung der Franchisegebühr verurteilt" über eine Entscheidung des AG Bielefeld berichtet. Gegen diese Entscheidung hatte der Franchisegeber Berufung eingelegt.
Nun liegt in dieser Sache eine Hinweisbeschluss des LG Bielefeld vor. Dem Franchisegeber wird darin zutreffend angeraten, die Berufung zurückzunehmen, da die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Franchisenehmer mit falschen Versprechungen in Franchisverträge gelockt werden, um Franchisegebühren zu kassieren.
Wie dieser Fall abermals zeigt, sind Franchisenehmer nicht schutzlos, auch wenn ursprünglich in der Anwerbephase versprochene Leistungen des Franchisegebers nicht explizit im später unterzeichneten Vertrag enthalten sind.
Den vollständigen Hinweisbeschluss des LG Bielefeld finden Sie hier:
"LG Bielefeld: Arglistige Täuschung des Franchisenehmers durch Franchisegeber über nicht vorhandene Leistungen - Anspruch auf Rückzahlung der Franchisegebühr" vollständig lesen