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BGH: Zur Haftung des Gesellschafters der vor Fälligkeit der Einlagenschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters ausscheidet

BGH
Urteil vom 19.05.2015
II ZR 291/14
GmbHG § 24

Leitsatz des BGH:


Ein Gesellschafter, der vor Fälligkeit der Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, haftet, soweit die (später fällig gewordene und nicht erfüllte) Stammeinlage auf den Geschäftsanteil des Mitgesellschafters nach dessen Ausschluss im Wege der Kaduzierung weder von den Zahlungspflichtigen noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, grundsätzlich für diese Fehlbeträge nicht; dies gilt auch, wenn er durch Übertragung seines Geschäftsanteils auf den später mit seinem eigenen Geschäftsanteil kaduzierten Mitgesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.

BGH, Urteil vom 19. Mai 2015 - II ZR 291/14 - OLG Hamburg - LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Zur Wirksamkeit des Erwerbs eines GmbH-Geschäftsanteils wenn dadurch Freistellung der Gesellschaft vom Verbot des § 1 GWB entfällt

BGH
Urteil vom 27.01.2015
KZR 90/13
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GmbHG § 16 Abs. 1 aF; GWB § 1

Leitsatz des BGH:

Wird der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH nach § 16 Abs. 1 GmbHG aF ordnungsgemäß bei der Gesellschaft angemeldet, gilt der Gesellschaft gegenüber der Erwerber auch dann als Gesellschafter, wenn durch den Beitritt die Voraussetzungen für eine Freistellung der Gesellschaft vom Verbot des § 1 GWB entfallen sind.

BGH, Urteil vom 27. Januar 2015 - KZR 90/13 - OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: