Kommunikation & Recht - Heft 10/11: Kommentar von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - LG Köln - Keine Websperren durch die Hintertür
In Heft 10/2011 der Zeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) kommentiert und analysiert Rechtsanwalt Marcus Beckmann den Beschluss des LG Köln, vom 31.08.2011 - 28 O 362/10. Das LG Köln hat völlig zu Recht entschieden, dass ein Access-Provider nicht verpflichtet ist, den Zugriff seiner Kunden auf illegale Downloadportale mit urheberrechlich geschützten Werken zu sperren und eine Haftung des Access-Provider als Störer für etwaige Rechtsverletzungen abgelehnt. Beckmann kommt zu dem Ergebnis, dass Websperren auch nicht durch die Hintertür Störerhaftung eingeführt werden dürfen.