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LG Rottweil: Onlineanbieter mobile.de muss bei Neuwagenangeboten die vom Käufer zwingend zu tragenden Kosten für die Haustürzustellung in Endpreis einberechnen

LG Rottweil
Urteil vom 08.05.2023
5 O 30/22


Das LG Rottweil hat entschieden, dass Onlineanbieter wie mobile.de bei Neuwagenangeboten die vom Käufer zwingend zu tragenden Kosten für die Haustürzustellung in den Endpreis einberechnen müssen.