BGH: Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung bei unerlaubtem Glücksspiel führt nicht zur Unwirksamkeit der der Autorisierung des Zahlers
BGH
Urteil vom 19.09.2023
XI ZR 343/22
BGB § 675u
Der BGH hat entschieden, dass ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung bei unerlaubtem Glücksspiel nicht zur Unwirksamkeit der der Autorisierung des Zahlers führt.
Leitsatz des BGH:
Ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2011 lässt die Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers unberührt.
BGH, Urteil vom 19. September 2023 - XI ZR 343/22 - LG Berlin - AG Charlottenburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 19.09.2023
XI ZR 343/22
BGB § 675u
Der BGH hat entschieden, dass ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung bei unerlaubtem Glücksspiel nicht zur Unwirksamkeit der der Autorisierung des Zahlers führt.
Leitsatz des BGH:
Ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2011 lässt die Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers unberührt.
BGH, Urteil vom 19. September 2023 - XI ZR 343/22 - LG Berlin - AG Charlottenburg
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