Volltext BGH-Vorlagebeschluss an EuGH liegt vor: Fragen zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches - Kraftwerk gegen Moses Pelham - Metall auf Metall V
BGH
Beschluss vom 14.09.2023
I ZR 74/22
Metall auf Metall V
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. k
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH legt EuGH im Rechtsstreit Kraftwerk gegen Moses Pelham Fragen zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches vor - Metall auf Metall V über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist die Schrankenregelung der Nutzung zum Zwecke von Pastiches im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ein Auffangtatbestand jedenfalls für eine künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk oder sonstigen Bezugsgegenstand einschließlich des Sampling ? Gelten für den Begriff des Pastiche einschränkende Kriterien wie das Erfordernis von Humor, Stilnachahmung oder Hommage ?
2. Erfordert die Nutzung "zum Zwecke" eines Pastiche im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG die Feststellung einer Absicht des Nutzers, einen urheberrechtlichen Schutzgegenstand zum Zwecke eines Pastiche zu nutzen oder genügt die Erkennbarkeit des Charakters als Pastiche für denjenigen, dem der in Bezug genommene urheberrechtliche Schutzgegenstand bekannt ist und der das für die Wahrnehmung des Pastiche erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt?
BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - OLG Hamburg - LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 14.09.2023
I ZR 74/22
Metall auf Metall V
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. k
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH legt EuGH im Rechtsstreit Kraftwerk gegen Moses Pelham Fragen zum urheberrechtlichen Begriff des Pastiches vor - Metall auf Metall V über die Entscheidung berichtet.
Leitsatz des BGH:
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist die Schrankenregelung der Nutzung zum Zwecke von Pastiches im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ein Auffangtatbestand jedenfalls für eine künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk oder sonstigen Bezugsgegenstand einschließlich des Sampling ? Gelten für den Begriff des Pastiche einschränkende Kriterien wie das Erfordernis von Humor, Stilnachahmung oder Hommage ?
2. Erfordert die Nutzung "zum Zwecke" eines Pastiche im Sinne des Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG die Feststellung einer Absicht des Nutzers, einen urheberrechtlichen Schutzgegenstand zum Zwecke eines Pastiche zu nutzen oder genügt die Erkennbarkeit des Charakters als Pastiche für denjenigen, dem der in Bezug genommene urheberrechtliche Schutzgegenstand bekannt ist und der das für die Wahrnehmung des Pastiche erforderliche intellektuelle Verständnis besitzt?
BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - OLG Hamburg - LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: