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LG Kiel: Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit "SMS-Flatrate" bei Begrenzung auf 3000 Frei-SMS ist doch wettbewerbswidrig

LG Kiel
Urteil vom 24.10.2014
15 O 81/14


Die 15. Kammer des LG Kiel hat völlig zu Recht entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit "SMS-Flatrate" wettbewerbswidrig ist, wenn tatsächlich nur maximal 3000 Frei-SMS im Tarif enthalten sind.

Im Jahr 2013 hatte die 14. Kammer des LG Kiel mit Urteil vom 19.09.2013, Az. 14 O 91/13 noch entschieden, dass es sich dabei nicht um eine irreführende Werbung handelt. Ob die 14. Kammer seine Rechtsprechung inzwischen aufgegeben hat, ist nicht bekannt.

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