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OLG Karlsruhe: Online-Shop oder Versandhändler darf Zahlungen von einem ausländischen Konto im SEPA-Raum nicht ablehnen

OLG Karlsruhe
Urteil vom 23.05.2018
4 U 120/17


Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Online-Shop oder Versandhändler darf Zahlungen von einem ausländischen Konto im SEPA-Raum nicht ablehnen. Dies folgt - so das Gericht - aus Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung. Diese Vorschrift ist zugleich eine Norm, die dem Verbraucherschutz dient.


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