LG Koblenz: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung von 1und1 für Flatrate-Tarif wenn Servicedienste mit geografischen Festnetznummern ohne deutlichen Hinweis ausgeschlossen sind
LG Koblenz
Urteil vom 08.02.2022
3 HK O 43/20
Das LG Koblenz hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung von 1und1 für einen Flatrate-Tarif vorliegt, wenn Servicedienste mit geografischen Festnetznummern ausgeschlossen sind und kein deutlicher Hinweis auf diese Einschränkung erfolgt.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.02.2022
3 HK O 43/20
Das LG Koblenz hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung von 1und1 für einen Flatrate-Tarif vorliegt, wenn Servicedienste mit geografischen Festnetznummern ausgeschlossen sind und kein deutlicher Hinweis auf diese Einschränkung erfolgt.
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