OLG Frankfurt: Bank darf für Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 EURO verlangen - nur Anspruch auf angemessene Kosten
OLG Frankfurt
Urteil vom 23.01.2013
17 U 54/12
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bank für die Nacherstellung eines Kontoauszugs kein Entgelt von 15 EURO verlangen darf. Eine entsprechende Regelung in den AGB stellt eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden dar und ist damit unwirksam. Das Entgelt muss vielmehr angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank orientieren.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 23.01.2013
17 U 54/12
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Bank für die Nacherstellung eines Kontoauszugs kein Entgelt von 15 EURO verlangen darf. Eine entsprechende Regelung in den AGB stellt eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden dar und ist damit unwirksam. Das Entgelt muss vielmehr angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank orientieren.
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