Skip to content

LfD Niedersachsen: 1,1 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen wegen Verstößen gegen DSGVO bei Forschungsfahrten für Fahrassistenzsystem

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen die Volkswagen AG ein Bußgeld in Höhe von 1,1 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO im Zusammenhang mit Forschungsfahrten für ein Fahrassistenzsystem verhängt.

Die Pressemitteilung der Datenschutzbehörde:

1,1 Millionen Euro Bußgeld gegen Volkswagen - DATENSCHUTZVERSTÖSSE IM RAHMEN VON FORSCHUNGSFAHRTEN

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen hat gegen die Volkswagen Aktiengesellschaft eine Geldbuße nach Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Höhe von 1,1 Millionen Euro festgesetzt. Grund sind Datenschutzverstöße in Zusammenhang mit dem Einsatz eines Dienstleisters bei Forschungsfahrten für ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen. Das Unternehmen hat umfassend mit der LfD Niedersachsen kooperiert und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

Ein Erprobungsfahrzeug des Unternehmens wurde im Jahr 2019 durch die österreichische Polizei bei Salzburg für eine Verkehrskontrolle angehalten. Den Polizeibediensteten waren am Fahrzeug ungewöhnliche Anbauten aufgefallen, die sich noch vor Ort als Kameras herausstellten. Das Fahrzeug wurde eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu testen und zu trainieren. Unter anderem zur Fehleranalyse wurde das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufgezeichnet.

Am Fahrzeug fehlten aufgrund eines Versehens Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und den weiteren vorgeschriebenen Informationen für die datenschutzrechtlich Betroffenen, in diesem Fall die anderen Verkehrsteilnehmenden. Diese müssen laut Artikel 13 DS-GVO bei einer Datenverarbeitung unter anderem darüber aufgeklärt werden, wer die Verarbeitung zu welchem Zweck durchführt und wie lange die Daten gespeichert werden. Bei der weiteren Prüfung wurde zudem festgestellt, dass Volkswagen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hatte, das die Fahrten durchführte. Dieser wäre nach Artikel 28 DS-GVO erforderlich gewesen. Weiterhin war keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DS-GVO durchgeführt worden, mit der vor Beginn einer solchen Verarbeitung mögliche Risiken und deren Eindämmung bewertet werden müssen. Schließlich fehlte eine Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, was einen Verstoß gegen die Dokumentationspflichten nach Artikel 30 DS-GVO darstellte.

Diese vier Verstöße mit jeweils niedrigem Schweregrad, von denen keiner weiterhin andauert, sind Gegenstand des Bußgeldbescheides. Volkswagen hat die Mängel, die in keinem Bezug zu Serienfahrzeugen stehen, im Rahmen des vorangegangenen Prüfverfahrens unverzüglich abgestellt.

„Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. „Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken.“ Berücksichtigt wurde dabei insbesondere, dass die Verarbeitung dazu dient, ein Fahrassistenzsystem zur Verhinderung von Unfällen zu optimieren und so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Aufgrund der grenzüberschreitenden Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligte die LfD vor Erlass des Bußgeldbescheides andere betroffene europäische Datenschutzaufsichtsbehörden im Kooperationsverfahren nach Artikel 60 DS-GVO.



HmbBfDI: Bußgeld in Höhe von 901.388,84 Euro gegen Vattenfall wegen DSGVO-Verstoß - datenschutzrechtliche Transparenzpflichten aus Art. 12 und Art. 13 DSGVO

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbBfDI) hat ein Bußgeld in Höhe von 901.388,84 Euro gegen Vattenfall wegen Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten aus Art. 12 und Art. 13 DSGVO verhängt.

Die Pressemitteilung des HmbBfDI:

Bußgeld gegen Vattenfall Europe Sales GmbH verhängt

Die Vattenfall Europe Sales GmbH (Vattenfall) hat zwischen August 2018 und Dezember 2019 bei Vertragsanfragen für Sonderverträge, die mit besonderen Bonuszahlungen verbunden waren, routinemäßig überprüft, ob die Kundinnen und Kunden ein „wechselauffälliges Verhalten“ zeigten. Diese Überprüfung sollte verhindern, dass die Kundinnen und Kunden solche Bonus-Verträge nicht so regelmäßig abschließen, dass sich dieses Angebot zur Neukundenwerbung für das Unternehmen nicht mehr rentiert. Um dies zu überprüfen, nutzte Vattenfall Rechnungen aus früheren Vertragsbeziehungen mit diesen Kundinnen und Kunden, die nach steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben ohnehin für bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Für die Kundinnen und Kunden war nicht erkennbar, dass ein solcher Datenabgleich stattfand.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) kam nach einer Prüfung des Vorgangs zu dem Ergebnis, dass Vattenfall durch dieses Vorgehen gegen die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten (Artt. 12, 13 DSGVO) verstieß, da die Kundinnen und Kunden über den Datenabgleich nicht ausreichend informiert wurden. Betroffen waren insgesamt rund 500.000 Personen. Der HmbBfDI hat daraufhin gegen Vattenfall ein Bußgeld von 901.388,84 Euro verhängt. Die festgestellte Rechtswidrigkeit bezieht sich nicht auf den Datenabgleich an sich, sondern ist auf die nicht ausreichend erfüllten Transparenzpflichten beschränkt. Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das verhängte Bußgeld berührt nicht die weitergehende Frage, ob ein solcher Abgleich überhaupt zulässig ist. Dies ist in der DSGVO nicht ausdrücklich geregelt, es existieren insoweit keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben. Der HmbBfDI hat mit Vattenfall ein Verfahren abgestimmt, das nach seiner Auffassung sowohl die Datenschutzrechte von Kundinnen und Kunden als auch die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens berücksichtigt. Sowohl erstmalig an einem Vertragsschluss mit Vattenfall Interessierte als auch Bestandskundinnen und -kunden werden transparent und verständlich über den Datenabgleich und dessen Zweck informiert. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig informiert entscheiden, ob sie einen rabattierten Bonusvertrag abschließen möchten, der die interne Überprüfung ihres Status als Neukunde beinhaltet oder einen nicht rabattierten Vertrag ohne einen solchen Abgleich.

Dazu Ulrich Kühn, der amtierende HmbBfDI: „Wir halten das nun praktizierte Verfahren für einen angemessenen Ausgleich aller betroffenen Interessen. Die in der Vergangenheit erfolgten Abgleiche wurden sanktioniert, weil Transparenzpflichten verletzt wurden, indem die Kundinnen und Kunden unter Missachtung der Vorgaben von Artt. 12, 13 DSGVO über den praktizierten Datenabgleich im Unklaren gelassen wurden. Da dies rund 500.000 Fälle betraf, war die Verhängung eines Bußgelds angezeigt. Vattenfall hat in dem Verfahren umfassend mit dem HmbBfDI kooperiert und den intransparenten Datenabgleich unmittelbar nach dem ersten Tätigwerden des HmbBfDI gestoppt. Deswegen war das Bußgeld deutlich zu reduzieren. Die dennoch verhängte Höhe sollte allen Unternehmen eine Warnung sein, die gesetzlichen Transparenzpflichten nicht zu vernachlässigen. Insbesondere bei einer Vielzahl von Betroffenen sind wie in dem vorliegenden Fall hohe Bußgelder klar angezeigt.“