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LG Wiesbaden: Anspruch auf Herausgabe von Adminstrationszugangsdaten zur Verwaltung von Domains / Webseiten und zu Email-Postfächern per einstweiliger Verfügung

LG Wiesbaden
Beschluss vom 29.05.2013
2 O 128/13


Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Anspruch auf Herausgabe von Adminstrationszugangsdaten zur Verwaltung von Domains / Webseiten und zu Email-Postfächern auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist begründet. Der Antragstellerin steht ein entsprechender Verfügungsanspruch aus dem Gesellschaftsvertrag sowie aus § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 88 TKG zu.
[...]
Der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem Umstand, dass die Antragstellerin den Zugang zu Ihrer Homepage und den maßgeblichen Einfluss auf deren Gestaltung unter Ausschluss einer im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehenen Veränderungsmöglichkeit des Antragsgegners dringend benötigt und insoweit eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht ausreichend ist."



Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



ICANN: Liste mit Bewerbungen für neue Top-Level-Domains veröffentlicht

Die ICANN hat die Liste mit den Bewerbungen für die neuen Top-Level-Domains veröffentlicht. Wir hatten in dem Beitrag "ICANN macht Weg für generische Top-Level-Domains (gTLD´s) frei" über die neuen Top-Level-Domains berichtet.

ICANN macht Weg für generische Top-Level-Domains (gTLD´s) frei

Die ICANN hat den Weg für neue generische Top-Level-Domains(gTLD´s) frei gemacht (z.B. ".music", ".google" oder ".ibm"). In der Zeit vom 12.01.2012 bis 12.04.2012 können Unternehmen ihre Bewerbungen für neue gTLDs einreichen.

Die vollständige Pressemitteilung der ICANN finden Sie hier:

"ICANN macht Weg für generische Top-Level-Domains (gTLD´s) frei" vollständig lesen