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EuGH-Generalanwalt: Wertermittlung und Ankauf der Ware (hier: Goldankauf) stellen ein Produkt im Sinne der UGP-Richtlinie dar

EuGH-Generalanwalt
Schlussanträge vom 13.06.2024
C‑379/23
Guldbrev AB gegen Konsumentombudsmannen


Der EuGH-Generalanwalt kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass Wertermittlung und Ankauf der Ware (hier: Goldankauf) ein Produkt im Sinne der UGP-Richtlinie darstellen.

Ergebnis des EuGH-Generalanwalts:
Art. 2 Buchst. c, d und i sowie Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

sind dahin auszulegen, dass

die von einem Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher erbrachte Dienstleistung der Wertermittlung einer Ware einerseits und der von der Annahme des aufgrund dieser Wertermittlung festgestellten Preises abhängige Ankauf dieser Ware durch diesen Gewerbetreibenden von demselben Verbraucher andererseits ein „Produkt“ im Sinne dieser Bestimmungen darstellen.

Die vollständigen Schlussanträge finden Sie hier:


OLG Köln: Werbung mit "Goldankauf zu Top-Preisen" keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung und auch nicht mit Werbung für "Höchstpreise" gleichzusetzen

OLG Köln
Urteil vom 19.06.2015
6 U 173/14


Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung mit "Goldankauf zu Top-Preisen" keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung darstellt und auch nicht mit Werbung für "Höchstpreise" gleichzusetzen ist.

BGH: Werbung mit "Kostenloser Schätzung" durch Goldankäufer zulässig und keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten

BGH
Urteil vom 28.12.2013
I ZR 34/13
Kostenlose Schätzung
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

Leitsatz des BGH:


Die Werbung eines Edelmetallankäufers mit dem Hinweis "kostenlose Schätzung" verstößt nicht als "Werbung mit einer Selbstverständlichkeit" gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG.

BGH, Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 34/13 - OLG Celle - LG Lüneburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


OLG Celle: Online-Shops bzw. Internetanbieter sind keine Mitbewerber stationärer Anbieter und Einzelhandelsgeschäfte

OLG Celle
Urteil vom 08.03.2012
9 O 80/10



Das OLG Celle hat entschieden, dass Online-Shops bzw. Internetanbieter keine Mitbewerber stationärer Anbieter und Einzelhändler sind. Nach Ansicht des OLG Celle fehlt es an einer Mitbewerberstellung bzw. einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des UWG , da die Waren bzw. Dienstleistungen nicht innerhalb derselben Verkehrskreise angeboten werden. Dies Ansicht ist eine Mindermeinung und wird von anderen Gerichten völlig zu Recht nicht geteilt, da Onlineangebote und Geschäfte sehr wohl denselben Kundenkreis ansprechen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

"OLG Celle: Online-Shops bzw. Internetanbieter sind keine Mitbewerber stationärer Anbieter und Einzelhandelsgeschäfte" vollständig lesen