EU-Kommission: Verfahren gegen Meta nach dem Digital Services Act (DSA) wegen möglicherweise unzureichendem Schutz Minderjähriger auf Instagram und Facebook
Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Meta nach dem Digital Services Act (DSA) wegen möglicherweise unzureichendem Schutz Minderjähriger auf Instagram und Facebook eingeleitet.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission:
Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz über digitale Dienste zum Schutz Minderjähriger auf Facebook und Instagram ein
Die Kommission hat heute ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, in Bereichen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.
Die Kommission ist besorgt, dass die Systeme sowohl von Facebook als auch von Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, Verhaltensabhängigkeiten bei Kindern stimulieren und so genannte „Rabbit-Out-Effekte“ erzeugen können. Darüber hinaus ist die Kommission besorgt über die Alterssicherungs- und Überprüfungsmethoden, die Meta eingeführt hat.
Die heutige Einleitung des Verfahrens stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, auf die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission (zum Schutz Minderjähriger und zur Methodik der Risikobewertung), auf öffentlich zugängliche Berichte sowie auf die eigene Analyse der Kommission.
Das vorliegende Verfahren betrifft folgende Bereiche:
- Die Einhaltung der Verpflichtungen von Meta im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zur Bewertung und Minderung von Risiken, die durch die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram verursacht werden, was die Schwächen und Unerfahrenheit Minderjähriger ausnutzen und zu Suchtverhalten führen und/oder den sogenannten „Rabbit-Locheffekt“ verstärken kann. Eine solche Bewertung ist erforderlich, um potenziellen Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern sowie für die Achtung ihrer Rechte entgegenzuwirken.
- Die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste durch Meta in Bezug auf die Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zu unangemessenen Inhalten, insbesondere zu den von Meta verwendeten Instrumenten zur Altersüberprüfung, die möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam sind.
- Die Einhaltung der Verpflichtungen von Meta im Gesetz über digitale Dienste, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Standardeinstellungen zum Schutz der Privatsphäre Minderjähriger im Rahmen der Konzeption und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme.
Sollten diese Verstöße nachgewiesen werden, würden diese Verstöße einen Verstoß gegen die Artikel 28, 34 und 35 des Gesetzes über digitale Dienste darstellen. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor und lässt andere Verfahren unberührt, die die Kommission in Bezug auf andere Verhaltensweisen einleiten kann, die eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellen könnten.
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Prüfung durchführen und weiterhin Beweise sammeln, z. B. durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen.
Mit der Einleitung eines förmlichen Verfahrens wird die Kommission ermächtigt, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie den Erlass einstweiliger Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung der Vorschriften zu ergreifen. Die Kommission ist ferner befugt, Verpflichtungszusagen von Meta anzunehmen, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen.
Die Einleitung dieses förmlichen Verfahrens entbindet die Koordinatoren für digitale Dienste oder jede andere zuständige Behörde der EU-Mitgliedstaaten von ihrer Befugnis, das Gesetz über digitale Dienste im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen Artikel 28 Absatz 1 zu überwachen und durchzusetzen.
Hintergrund
Facebook und Instagram wurden am 25. April 2023 gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen (VLOP) eingestuft, da beide über 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU haben. Als sehr große Online-Plattformen mussten Facebook und Instagram vier Monate nach ihrer Benennung, d. h. Ende August 2023, damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste zu erfüllen. Seit dem 17. Februar gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU.
Am 30. April 2024 hatte die Kommission bereits ein förmliches Verfahren gegen Meta eingeleitet, und zwar sowohl in Bezug auf Facebook als auch in Bezug auf Instagram in Bezug auf irreführende Werbung, politische Inhalte, Melde- und Abhilfemechanismen, den Datenzugang für Forscher sowie die Tatsache, dass im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament kein wirksames Instrument für den Bürgerdiskurs Dritter in Echtzeit zur Verfügung steht.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission:
Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz über digitale Dienste zum Schutz Minderjähriger auf Facebook und Instagram ein
Die Kommission hat heute ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, in Bereichen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.
Die Kommission ist besorgt, dass die Systeme sowohl von Facebook als auch von Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, Verhaltensabhängigkeiten bei Kindern stimulieren und so genannte „Rabbit-Out-Effekte“ erzeugen können. Darüber hinaus ist die Kommission besorgt über die Alterssicherungs- und Überprüfungsmethoden, die Meta eingeführt hat.
Die heutige Einleitung des Verfahrens stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, auf die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission (zum Schutz Minderjähriger und zur Methodik der Risikobewertung), auf öffentlich zugängliche Berichte sowie auf die eigene Analyse der Kommission.
Das vorliegende Verfahren betrifft folgende Bereiche:
- Die Einhaltung der Verpflichtungen von Meta im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zur Bewertung und Minderung von Risiken, die durch die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram verursacht werden, was die Schwächen und Unerfahrenheit Minderjähriger ausnutzen und zu Suchtverhalten führen und/oder den sogenannten „Rabbit-Locheffekt“ verstärken kann. Eine solche Bewertung ist erforderlich, um potenziellen Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern sowie für die Achtung ihrer Rechte entgegenzuwirken.
- Die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste durch Meta in Bezug auf die Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zu unangemessenen Inhalten, insbesondere zu den von Meta verwendeten Instrumenten zur Altersüberprüfung, die möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam sind.
- Die Einhaltung der Verpflichtungen von Meta im Gesetz über digitale Dienste, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Standardeinstellungen zum Schutz der Privatsphäre Minderjähriger im Rahmen der Konzeption und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme.
Sollten diese Verstöße nachgewiesen werden, würden diese Verstöße einen Verstoß gegen die Artikel 28, 34 und 35 des Gesetzes über digitale Dienste darstellen. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor und lässt andere Verfahren unberührt, die die Kommission in Bezug auf andere Verhaltensweisen einleiten kann, die eine Zuwiderhandlung gegen das Gesetz über digitale Dienste darstellen könnten.
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Prüfung durchführen und weiterhin Beweise sammeln, z. B. durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen.
Mit der Einleitung eines förmlichen Verfahrens wird die Kommission ermächtigt, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie den Erlass einstweiliger Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung der Vorschriften zu ergreifen. Die Kommission ist ferner befugt, Verpflichtungszusagen von Meta anzunehmen, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen.
Die Einleitung dieses förmlichen Verfahrens entbindet die Koordinatoren für digitale Dienste oder jede andere zuständige Behörde der EU-Mitgliedstaaten von ihrer Befugnis, das Gesetz über digitale Dienste im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen Artikel 28 Absatz 1 zu überwachen und durchzusetzen.
Hintergrund
Facebook und Instagram wurden am 25. April 2023 gemäß dem EU-Gesetz über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen (VLOP) eingestuft, da beide über 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU haben. Als sehr große Online-Plattformen mussten Facebook und Instagram vier Monate nach ihrer Benennung, d. h. Ende August 2023, damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste zu erfüllen. Seit dem 17. Februar gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU.
Am 30. April 2024 hatte die Kommission bereits ein förmliches Verfahren gegen Meta eingeleitet, und zwar sowohl in Bezug auf Facebook als auch in Bezug auf Instagram in Bezug auf irreführende Werbung, politische Inhalte, Melde- und Abhilfemechanismen, den Datenzugang für Forscher sowie die Tatsache, dass im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament kein wirksames Instrument für den Bürgerdiskurs Dritter in Echtzeit zur Verfügung steht.