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EuGH: Betrachten von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet keine Urheberrechtsverletzung - flüchtige Zwischenkopie im Cache ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig

EuGH
Urteil vom 05.06.2014
C‑360/13
Public Relations Consultants Association Ltd
./.
Newspaper Licensing Agency Ltd u. a.


Der EuGH hat völlig zu Recht entschieden, dass das bloße Betrachten von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Insbesondere ist eine flüchtige Zwischenkopie im Cache ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhaber zulässig.

Tenor der Entscheidung
Art. 5 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die von einem Endnutzer bei der Betrachtung einer Internetseite erstellten Kopien auf dem Bildschirm seines Computers und im „Cache“ der Festplatte dieses Computers den Voraussetzungen, wonach diese Kopien vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens sein müssen, sowie den Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie genügen und daher ohne die Zustimmung der Urheberrechtsinhaber erstellt werden können.

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KG Berlin: Domain berlin.com verletzt die Namensrechte der Stadt Berlin - Namensanmaßung und Zuordnungsverwirrung bei entschprechenden Inhalten

KG Berlin
Urteil vom 15.03.2013
5 U 41/12
berlin.com


Das KG Berlin hat entschieden, dass die Nutzung der Domain berlin.com die Namensrechte der Stadt Berlin verletzten kann. Es liegt - so das Gericht - eine Namesanmaßung und eine Zuordnungsverwirrung vor, wenn über die Domain Inhalte angeboten werden, die auch von der Stadt Berlin stammen könnten.

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AG Köln: Wikipedia-Inhalte als Beweismittel - Veröffentlichung bei Wikipedia = gerichtsbekannt

AG Köln
Urteil vom 20.04.2011
201 C 546/10


In rechtlichen Auseinandersetzungen wird (auch von uns) zur Veranschaulichung und Erläuterung des Sachvortrags gerne auf Wikipedia-Artikel zurückgegriffen.

Das AG Köln hat nun entschieden, dass Inhalte, die bei Wikipedia veröffentlicht werden, als gerichtsbekannt zu qualifizieren sein können.s

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LG Berlin: Urheberrechtsverletzung durch Einbindung eines RSS-Feeds, wenn Inhalte des Feeds Urheberrechtsverstöße enthalten

LG Berlin
Urteil vom 15.03.2011
15 O 103/11
Urheberrechtsverletzung RSS-Feed


Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Webseitenbetreiber eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn dieser einen fremden RSS-Feed in seine Seite einbindet und so urheberrechtlich geschützte Inhalte (hier ein Lichtbild) öffentlich zugänglich macht, ohne dass der Rechteinhaber zugestimmt hat.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Denn es beruht auf der eigenen Entscheidung des Antragsgegners, die Beiträge des Portals “...” auf seine Webseite einzustellen. Damit hat er sich den Inhalt dieser Nachrichten einschließlich der dazu gehörenden Fotos zu eigen gemacht und seinem Webseitenangebot hinzugefügt. Auch wenn der Nutzer der Internetseite durch die Nennung “...” erkennt, dass die Beiträge von [...].de stammen, werden sie doch von dem Antragsgegner öffentlich zugänglich gemacht. Auch mit einem Hinweis im Impressum auf einen Haftungsausschluss vermag sich der Antragsgegner von den übernommenen Beiträgen nicht ernsthaft zu distanzieren (vgl. für alles Vorstehende: LG Berlin CR 2010, 614f, zitiert nach juris).

Zugunsten des Antragsgegners gilt auch nicht das Haftungsprivileg aus § 10 S. 1 TMG. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860-864 – Internet-Versteigerung, zitiert nach juris; GRUR 2007, 708-712 – Internet-Versteigerung II, zitiert nach juris; GRUR 2007, 724-726, zitiert nach juris) betrifft diese Vorschrift die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und nicht den – wie im Streitfall – geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Für diesen ist ein Verschulden nicht erforderlich."


Die Einbindung fremder Inhalte ist daher immer rechtlichen Risiken verbunden.



LG Köln: Haftung des Betreibers einer Internetseite für eingebettete Videos

LG Köln
Urteil vom 10.06.2009
28 O 173/09

Das LG Köln hat mit diesem Urteil entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite jedenfalls ab Kenntnis von der Rechtsverletzung auch für eingebettete Videos handelt. Es ist für die Haftung nicht entscheidend, ob die Inhalte auf einem eigenen Server liegen oder von einem fremden Angebot stammen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"LG Köln: Haftung des Betreibers einer Internetseite für eingebettete Videos" vollständig lesen