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Update: Urlaubszeit - Roamingzeit - Kostenfalle Internetnutzung und Handynutzung im Ausland

Auch dieses Jahr drohen viele Mobilfunknutzer im Urlaub in die Kostenfalle zu tappen, wenn sie ihr Handy auch im Ausland nutzen. Die Mobilfunkbetreiber verlangen für die Mobilfunk- und Internetnutzung über das Mobilfunknetz im Ausland horrende Gebühren die in keinem Verhältnis zu den Kosten der Mobilfunkbetreiber stehen. Eine gesetzliche Höchstgrenze lässt leider immer noch auf sich warten.

Wir hatten im vergangenen Jahr in dem Beitrag "Urlaubszeit - Roamingzeit: 10.000 EURO für 4 Stunden Internetnutzung" über einen solchen Fall berichtet und auf die Gefahren hingewiesen. Wir können nur nochmals empfehlen das Roaming im Ausland zu deaktivieren, um rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen.

Klage hat der Mobilfunkanbieter in dem dort geschilderten Fall übrigens nicht erhoben. Wir gehen auch nicht mehr davon aus, dass der Mobilfunkbetreiber gerichtliche Schritte einleiten wird.

Gesetzentwurf zum Schutz von Verbrauchern vor Abofallen, Kostenfallen und Abzocke im Internet

Es liegt nunmehr der Referenten-Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" vor.

In der Einleitung heißt es:
"Unternehmerinnen und Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen
Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über
den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Zusätzlich müssen Unternehmer
den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben
können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen
haben. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im
elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese
beiden Pflichten erfüllt hat."


Den volltständigen Gesetzesentwurf finden Sie hier: