Skip to content

OLG Düsseldorf: Verletzung von Apple-Geschmacksmuster durch Samsung Galaxy Tab 7.7 - Galaxy Tab 10.1. N verletzt keine Rechte von Apple

Oberlandesgericht Düsseldorf,
I-20 W 141/11
I-20 U 35/12
Entscheidungen vom 24.07.2012
Apple ./. Samsung
Galaxy Tab 7.7
Galaxy Tab 10.1. N


Das OLG Düsseldorf hat heute entschieden, dass das Samsung Galaxy Tab 7.7 die Rechte des Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welches die Gestaltung des iPads schützt, verletzt.

Das (modifizierte) Galaxy Tab 10.1. N verletzt hingegen keine Rechte von Apple.

Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier:



"OLG Düsseldorf: Verletzung von Apple-Geschmacksmuster durch Samsung Galaxy Tab 7.7 - Galaxy Tab 10.1. N verletzt keine Rechte von Apple" vollständig lesen

LG Düsseldorf: Kein Verkaufsverbot für Tablet-PC Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ - Apple unterliegt im einstweiligen Verfügungsverfahren

LG Düsseldorf
Urteil vom 09.02.2012
14c O 292/11

Apple ist mit dem Versuch, beim LG Düsseldorf in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Verkaufsverbot für den Tablet-PC Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ zu erreichen, gescheitert. Das LG Düsseldorf sieht einen ausreichenden Abstand des im Vergleich zum Vorgänger geänderten Modells zu den Apple iPads und den für Apple in diesem Zusammenhang bestehenden Rechten.

Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf:
Die Kammer ist nach einer im Eilverfahren angezeigten, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte „Galaxy Tab 10.1 N“ nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt

Die vollständige Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier: "LG Düsseldorf: Kein Verkaufsverbot für Tablet-PC Samsung „Galaxy Tab 10.1 N“ - Apple unterliegt im einstweiligen Verfügungsverfahren" vollständig lesen

OLG Düsseldorf: Keine Geschmacksmusterverletzung aber wettbewerbswidrige Nachahmung des Apple iPads durch Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9

OLG Düsseldorg
Urteile vom 31.01.2012
I 20 U 175/11
I 20 U 126/11


Das OLG Düsseldorf hat im einstweiligen Verfügungsverfahren Samsung den Vertrieb der Tablet-PCs Samsung „Galaxy Tab 10.1“ und „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland untersagt.

Eine Verletzung des Apple-Geschmacksmusters hat das Gericht allerdings verneint. Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

"Jedoch sei der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters eingeschränkt. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf. Im Übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen."

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf liegt jedoch eine unlautere Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 b UWG vor, da Samsung - so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf - "das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter" ausnutze. Eine durchaus angreifbare Rechtsansicht.

Über das Nachfolgemodel "Galaxy Tab 10.1 N" wurde in diesen Verfahren nicht entschieden.

Die vollständige Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier.
"OLG Düsseldorf: Keine Geschmacksmusterverletzung aber wettbewerbswidrige Nachahmung des Apple iPads durch Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9" vollständig lesen

LG Düsseldorf: Volltext des Urteils in dem Rechtsstreit Apple gegen Samsung - Samsung Galaxy Tab 10.1 liegt vor

LG Düsseldorf
Urteil vom 09.09.2011
14c O 194/1
Samsung Galaxy Tab 10.1


Das Urteil des LG Düsseldorf liegt nunmehr im Volltext vor. Den Volltext finden Sie hier:
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011 - 14c O 194/11

Samsung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Da Aktenzeichen des Berufungsverfahrens beim OLG Düsseldorf lautet 20 U 175/11 (Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 13.09.2011).

LG Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung in dem Rechtsstreit Apple gegen Samsung - Samsung Galaxy Tab 10.1

LG Düsseldorf
Urteil vom 09.09.2011
14c O 194/1
Samsung Galaxy Tab 10.1


Das LG Düsseldorf hat mit heutigem Urteil die einstweilige Verfügung in dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um den Tablet-PC Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt.

Die Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier:


"LG Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung in dem Rechtsstreit Apple gegen Samsung - Samsung Galaxy Tab 10.1" vollständig lesen

Pressemitteilung des LG Düsseldorf zur mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit Apple gegen Samsung

Das LG Düsseldorf hat sich mit einer Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit um den Tablet-PC Samsung Galaxy Tab 10.1 geäußert. Das Gericht gibt (leider) deutlich zu erkennen, dass es nach wie vor von einer Geschmacksmusterverletzung ausgeht. Zweifel hat das Gericht allenfalls bei der Dringlichkeit. Eine Entscheidung soll am 09.09.2011 ergehen.

Die vollständige Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier:

"Pressemitteilung des LG Düsseldorf zur mündlichen Verhandlung in dem Rechtsstreit Apple gegen Samsung" vollständig lesen

Gericht in Den Haag verbietet Samsung auf Antrag von Apple per einstweiliger Verfügung europaweiten Vertrieb der Galaxy S, Galaxy S II und Ace Smartphones

Wie die Seite Foss Patents berichtet hat Apple in Den Haag eine einstweilige Verfügung gegen vier in den Niederlanden ansässige Tochterunternehmen von Samsung erwirkt, welche ein europaweites Vertriebsverbot der Samsung Galaxy S, Galaxy S II und Ace Smartphones anordnet. Der Tablet-PC Samsung Galaxy Tab 10.1 ist von der Entscheidung nicht betroffen.

Pressemitteilung des LG Düsseldorf: Apple gegen Samsung im Rechtsstreit um Samsung Galaxy Tab 10.1 - Mündliche Verhandlung am 25.08.2011

LG Düsseldorf
Beschluss vom 09.08.2011
14c O 194/11


Das LG Düsseldorf hat laut eigener Pressemitteilung in dem einstweiligen Verfügungsverfahren Apple ./. Samsung im Rechtsstreit um den Tablet-PC Samsung Galaxy Tab 10.1 am 25.08.2011 Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt.

Die Pressemitteilung des LG Düsseldorf finden Sie hier:
"Pressemitteilung des LG Düsseldorf: Apple gegen Samsung im Rechtsstreit um Samsung Galaxy Tab 10.1 - Mündliche Verhandlung am 25.08.2011" vollständig lesen

Apple gegen Samsung - Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1 - Antragsschrift von Apple im Internet aufrufbar

Inzwischen ist auch die Antragsschrift in Sachen Apple ./. Samsung - Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1 im Internet einsehbar. Die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf ist eine klare Fehlentscheidung und dürfte (hoffentlich) nur von kurzer Dauer sein.

LG Düsseldorf: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Samsung - Verkaufsstop für Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1

Das LG Düsseldorf hat auf Antrag von Apple per einstweiliger Verfügung den Vertrieb des Tablets Samsung Galaxy Tab 10.1 vorläufig gestoppt.

Wie z.B. im Blog FOSS Patents zu lesen ist, hat Apple seinen Antrag auf eine Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 000181607-0001 und wettbewerbsrechtliche Aspekte gestützt.

Bei einem Gerät welches aus einem Display und einem Rahmen besteht, sind gewisse Ähnlichkeiten produktimmanent. Die Entscheidung des LG Düsseldorf ist daher falsch. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung schnellstmöglich korrigiert wird.