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EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag bei Mehrwegbehältern ist nicht Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne der Richtlinie 98/6/EG und kann gesondert angegeben werden

EuGH-Generalanwalt
Schlussanträge vom 02.02.2023
C-543/21
Verband Sozialer Wettbewerb e. V. gegen famila-Handelsmarkt Kiel GmbH & Co. KG


Der EuGH-Generalanwalt kommt in seinen Schlussanträgen zu dem Erhebnis, dass der Pfandbetrag bei Mehrwegbehältern nicht Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne der Richtlinie 98/6/EG ist und gesondert angegeben werden kann.

Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts:
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) wie folgt zu antworten:

Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse

ist dahin auszulegen, dass

der darin festgelegte Begriff „Verkaufspreis“ nicht einen rückerstattbaren Pfandbetrag umfasst, der auf Mehrwegbehälter erhoben wird, in denen die Waren dem Verbraucher angeboten werden.

Den Volltext finden Sie hier:


OLG Köln: Fehlender Hinweis "EINWEG" auf Einweggetränkeverpackungen nach § 32 Verpackungsgesetz ist ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß

OLG Köln
Hinweisbeschluss vom 09.04.2020
6 U 292/19


Das OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewisen, dass ein fehlender Hinweis "EINWEG" auf Einweggetränkeverpackungen nach § 32 Verpackungsgesetz ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß ist. Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG.