Es liegt eine neue Version - Stand 19.11.2020 - des Referentenentwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme - IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0 vor.
Es liegt der Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme - IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0 vor.
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) beschlossen.
Die Pressemitteilung des BMI:
"Bundesregierung stärkt Cybersicherheit
Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit
Digitale binäre Daten geschützt durch das Sicherheitssystem (Quelle: Netzwerk- und Informationssystemsicherheit)
Das Kabinett hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 (NIS-Richtlinie) beschlossen.
Hierzu erklärt der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Die NIS-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Cyber-Sicherheit auch in Europa. Die Bundesregierung hat nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, die europäischen Vorgaben rechtzeitig und zeitnah auch in nationales Recht umzusetzen. Dabei war die Ausgangsposition hierfür denkbar gut: In Deutschland haben wir mit dem IT-Sicherheitsgesetz, das bereits im Juli 2015 in Kraft getreten ist, schon einen einheitlichen Rechtsrahmen, bei dem Staat und betroffene Wirtschaft für mehr Cyber-Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen in Deutschland zusammenarbeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass der im IT-Sicherheitsgesetz verankerte kooperative Ansatz EU-weit als Vorbild für die Umsetzung der NIS-Richtlinie genutzt werden kann. Damit werden wir unserer Vorreiterrolle in Europa auf dem Gebiet der Cyber-Sicherheit gerecht."
Mit dem Gesetzentwurf wird zudem die Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie vorangebracht: "Wir schaffen mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams („MIRTs“). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird zukünftig die Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf deren Ersuchen hin bei herausgehobenen Sicherheitsvorfällen unterstützen können. Der Schutz von Staat, Wirtschaft und der Bevölkerung vor erheblichen Cyber-Sicherheits-Vorfällen wird damit weiter verbessert."
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union sieht den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit (nationale Strategien, Behörden und CERTs), eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Mindestanforderungen sowie Meldepflichten vergleichbar zum nationalen IT-Sicherheitsgesetz vor. Viele Maßnahmen aus der NIS-Richtlinie sind in Deutschland in dem bereits im Juli 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz enthalten. Insofern besteht in Deutschland relativ geringer zusätzlicher Umsetzungsbedarf. Sie ist bis spätestens zum 9. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen."
Daten als Rohstoff der Zukunft - Neues Gesetz soll Zugang zu öffentlich finanzierten Daten verbessern
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes, sog. Open-Data-Gesetz, beschlossen.
Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erfüllt die Bundesregierung eine Forderung aus der Digitalen Agenda der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten zu verbessern.
"In Zeiten der Digitalisierung sind offene Daten eine sehr wertvolle Ressource. Transparenz und Offenheit im digitalen Bereich ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Teilhabe und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit der Zivilgesellschaft. Die Daten werden in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar ohne Zugangsbeschränkung bereitgestellt und können von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden - soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen", erklärt Bundesinnenminister de Maizière.
"Zwar stellt die Verwaltung bereits heute eine Vielzahl von Daten bereit, mit dem Gesetzentwurf wird die Veröffentlichung nun aber zum Regelfall. Damit sollen der Wirtschaft neue Geschäftsmodelle eröffnet werden. Wir wollen Impulse geben und Innovationen bieten. Davon profitieren dann vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger, wenn beispielsweise mit Verkehrs-, Wetter- oder Geodaten Apps oder Internetangebote geschaffen werden, die im täglichen Leben oder im Umgang mit der Verwaltung für Erleichterungen sorgen", so de Maizière weiter.
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung für Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Um dem Anspruch auf eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden, orientiert sich die Regelung dabei an international anerkannten Open-Data-Prinzipien, wie beispielsweise der Internationalen Open-Data-Charta. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass unter anderem der Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheitsbelange berücksichtig werden.
Das Bundeskabinett hat einen Maßnahmenkatalog "für einen besseren Schutz der Privatsphäre" beschlossen und einen entsprechenden Fortschrittsbericht veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, ob die gesetzten Ziele erreicht werden. Papier ist geduldig.
Die dazugehörige Pressemitteilung des Bundeskabinetts finden Sie hier: