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BGH: Volltext der Entscheidung zur Kenntlichmachung bezahlter redaktioneller Beiträge in einer Zeitung liegt vor - GOOD NEWS II

BGH
Urteil vom 06.02.2014
I ZR 2/11
GOOD NEWS II
UWG § 4 Nr. 11; LPresseG BW § 10

Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Bezahlter redaktioneller Beitrag in einer Zeitung muss deutlich mit "Anzeige" gekennzeichnet werden - "sponsored by" reicht nicht" über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

a) Bei § 10 LPresseG BW handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

b) Die Anwendung des § 10 LPresseG BW setzt nicht voraus, dass der Verleger eines periodischen Druckwerks für eine bestimmte Veröffentlichung ein Entgelt erhalten hat. Der für § 10 LPresseG BW erforderliche Zusammenhang zwischen Finanzierung und Veröffentlichung ist vielmehr auch dann gegeben, wenn ein Unternehmer an den Verleger vorab ein Entgelt zahlt, damit seine in einen redaktionellen Beitrag gekleidete Werbung in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen veröffentlicht wird.

BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - I ZR 2/11 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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