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LG Hamburg: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "dpa" und "dapd" - Nachrichtenagenturen streiten um Markenrechte

LG Hamburg
Urteil vom 28.08.2012
406 HKO 73/12


Das LG Hamburg hat im Rechtsstreit zwischen der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH und der dapd nachrichtenagentur GmbH zu Recht entschieden, dass zwischen den Zeichenfolgen "dpa" und "dapd" keine Verwechslungsgefahr besteht.

Dei vollständige Pressemitteilung des LG Hamburg finden Sie hier:


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