EuGH: Ernsthafte und damit rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Rahmen einer anderen zusammengesetzten Marke
EuGH
Urteil vom 18 April 2013
C-12/12
Colloseum Holding AG ./. Levi Strauss & Co.
Der EuGH hat entschieden, dass einen ernsthafte und damit rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Rahmen einer anderen zusammengesetzten Marke erfolgen kann.
Leitsatz der Entscheidung:
Die Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke kann erfüllt sein, wenn eine eingetragene Marke, die ihre Unterscheidungskraft infolge der Benutzung einer anderen, zusammengesetzten Marke erlangt hat, deren Bestandteil sie ist, nur vermittels dieser anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 18 April 2013
C-12/12
Colloseum Holding AG ./. Levi Strauss & Co.
Der EuGH hat entschieden, dass einen ernsthafte und damit rechtserhaltende Benutzung einer Marke im Rahmen einer anderen zusammengesetzten Marke erfolgen kann.
Leitsatz der Entscheidung:
Die Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke kann erfüllt sein, wenn eine eingetragene Marke, die ihre Unterscheidungskraft infolge der Benutzung einer anderen, zusammengesetzten Marke erlangt hat, deren Bestandteil sie ist, nur vermittels dieser anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind.
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