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BGH: Fast identische Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts durch nachgeahmtes Produkt nicht immer unzulässig

BGH
Urteil vom 17.07.2013
Einkaufswagen
UWG § 4 Nr. 9 Buchst. b
I ZR 21/12

Leitsätze des BGH:


a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprü-fen kann.

b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.

BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 21/12 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Zur unangemessene Beeinträchtigung des Rufs eines Originalprodukts durch eine Nachahmung

BGH
Urteil vom 15.04.2010
I ZR 145/08
Femur-Teil
UWG § 4 Nr. 9 lit. a und b, § 4 Nr. 11; MPG § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 1; HWG § 3 Satz 2 Nr. 1, § 6 Nr. 2


Leitsätze des BGH:

a) Technisch bedingte Merkmale eines Erzeugnisses sind nur dann frei wählbar und austauschbar und können wettbewerbliche Eigenart begründen, wenn mit ihrem Austausch keine Qualitätseinbußen verbunden sind.

b) Eine der Erwerbssituation nachfolgende Herkunftstäuschung scheidet bei Produkten, die unterschiedlich gekennzeichnet sind und von Fachkreisen verwendet werden, regelmäßig aus, wenn die Benutzung der Produkte eine sorgfältige Planung voraussetzt.

c) Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung i.S. von § 4 Nr. 9 lit. b Fall 1 UWG liegt im Allgemeinen nicht vor, wenn ein Originalprodukt, dessen Sonderrechtsschutz abgelaufen ist, nachgeahmt wird und aufgrund unterschiedlicher Kennzeichen die Gefahr einer Verwechslung des Originalerzeugnisses und der Nachahmung ausgeschlossen ist.

d) Wird ein technisches Erzeugnis, dessen Wertschätzung maßgeblich auf dessen äußerer Gestaltung beruht, nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Beeinträchtigung des Rufs des Originalprodukts vor, wenn die Nachahmung qualitativ minderwertig ist.
BGH, Urteil vom 15. April 2010 - I ZR 145/08 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: