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OLG Düsseldorf: Früchtetee "Himbeer Vanille Abenteuer" muss weder Himbeeren noch Vanille enthalten - keine Irreführung

OLG Düsseldorf
Urteil vom 19.02.2013
I-20 U 59/1

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Früchtetee "Himbeer Vanille Abenteuer" weder Himbeeren noch Vanille enthalten muss. Nach Ansicht des Gerichts genügt es, wenn der Tee entsprechend schmeckt und die Zutaten wahrheitsgemäß auf der Verpackung angegeben werden. Eine Irreführung der Verbraucher liegt - so das OLG Düsseldorf - nicht vor. Das LG Düsseldorf (38 O 74/11) hatte dies zutreffend noch anders gesehen und einen wettbewerbswidrige Irreführung bejaht.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: