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Abmahnung wegen Nutzung von Streaming-Angeboten (hier Redtube) durch Urmann + Collegen (U+C) für The Archive AG

Die durch Filesharing-Abmahnungen bekannt gewordene Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) ist dazu übergegangen auch Nutzer von Streaming-Angeboten abzumahnen. Gegenstand zahlreicher Abmahnungen sind Nutzer des Porno-Videoportals Redtube.com. Abgemahnt werden Filme der The Archive AG.
Inwieweit Nutzer von Streamingportalen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, ist rechtlich umstritten und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Für Abgemahnte heißt es zunächst kühlen Kopf zu bewahren. Es gibt zahlreiche Ansatzpunkt, um sich erfolgreich gegen die Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Im Regelfall ist die Einholung juristisch fundierten Rats günstiger, als die Abmahnung zu ignorieren oder vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Abmahnkosten zu bezahlen.

Es ist damit zu rechnen, dass auch die Nutzer anderer Streamingportale in das Fadenkreuz der Abmahner geraten. Dabei kann es auch Nutzer von gängigen Streamingportalen wie Youtube & Co. treffen. Die rechtlichen Streitfragen sind letztlich dieselben.

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