RA Beckmann in der WirtschaftsWoche Heft 33/13 -Interne Vorratsdatenspeicherung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch Telekommunikationsunternehmen unzulässig
Rechtsanwalt Marcus Beckmann wurde in Heft 33/13 der Wirtschaftswoche
im Rahmen des Beitrags "Konzern überwacht Telefonverkehr - Vieltelefonierer sind Telekom zu teuer" als Experte befragt und kommt zu dem Ergebnis, dass eine interne Vorratsdatenspeicherung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung unzulässig ist.
im Rahmen des Beitrags "Konzern überwacht Telefonverkehr - Vieltelefonierer sind Telekom zu teuer" als Experte befragt und kommt zu dem Ergebnis, dass eine interne Vorratsdatenspeicherung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung unzulässig ist.