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LG Hamburg: Filehoster muss rechtswidrige Inhalte und Dateien ab Inkenntnissetzung und nicht erst ab Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung löschen

LG Hamburg
Urteil vom 02.10.2014
310 O 464/13


Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Filehoster rechtswidrige Inhalte und Dateien ab Inkenntnissetzung und nicht erst ab tatsächlicher Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung löschen muss.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Für die Auslösung der Handlungspflichten des Betreibers eines Filehosting-Dienstes kommt es entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin nicht darauf an. wann sie den Hinweis auf die Rechtsverletzungen tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Eine solche Kenntnis des Betreibers eines Filehosting-Dienstes hielt auch der BGH in der diesbezüglich oben bereits zitierten Entscheidung (BGH. Urteil vom 15.08.2013. I 2R 79/12 .Prüfpflichten') für nicht erforderlich Vielmehr reicht es aus. dass der Antragsgegnerin der Hinweis im Sinne des § 130 BGB zugegangen ist Der Hinweis soll den Betreiber des Filehosting-Dienstes in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der ohne seine Kenntnis von Nutzern hochgeladenen Dateien diejenigen auffinden zu können, die Rechte Dritter verletzen.
"

OLG Köln: Rapidshare - Ein Filehostingdienst ist verpflichtet externe Linksammlungen auf Urheberrechtsverletzungen durch gehostete Daten zu überprüfen

Urteil des OLG Köln vom 07.09.2007 - 6 U 100/07
Urteil des OLG Köln vom 07.09.2007 - 6 U 86/07
Rapdishare


Das OLG Köln hat sich in zwei Entscheidungen mit der Verantwortlichkeit eines Filehostingdienstes für Urheberrechtsverletzungen befasst . Das Gericht versucht dabei, die aus der allgemeinen Mitstörerhaftung folgenden Überwachungs- und Überprüfungspfllichten derartiger Dienste zu konkretisieren. Nach Ansicht des OLG Köln ist ein Filehoster verpflichtet ggf. auch durch zusätzliches Personal externe Linksammlungen manuell auf Rechtsverstöße durch gehostete Daten zu überprüfen.


Den Volltext beider Entscheidungen finden Sie hier: "OLG Köln: Rapidshare - Ein Filehostingdienst ist verpflichtet externe Linksammlungen auf Urheberrechtsverletzungen durch gehostete Daten zu überprüfen" vollständig lesen