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Kostenpflichtige Sonderrufnummer im Online-Shop zur Kontaktaufnahme für Vertragsabwicklung - LG Stuttgart legt Rechtsfrage dem EuGH zur Entscheidung vor

LG Stuttgart
Beschluss vom 15.10.2015
11 O 21/15


Ob ein Online-Shop-Betreiber zur Kontaktaufnahme für die Vertragsabwicklung eine kostenpflichtige und teure Sonderrufnummer angeben darf, ist umstritten. Das LG Stuttgart hat diese Frage nun dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der EuGH wird entscheiden, wie Artikels 21 der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) und damit auch die deutsche Vorschrift auszulegen ist.

Erste Abmahnungen wegen alter Widerrufsbelehrung / Nichtumsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Es überrascht wenig, dass bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (Siehe dazu auch "Neue Widerrufsbelehrung & weitere Änderungen - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ab heute (13.06.2014) in Kraft") erste Abmahnungen verschickt werden.

Wie so oft sind derzeit vor allem juristische Dilettanten als Abmahner unterwegs, welche durch Serienabmahnungen auf das schnelle Geld hoffen. Wer derzeit eine derartige Abmahnung erhält, sollte vor allem Ruhe bewahren. Gegen handwerklich schlechte und/oder rechtsmissbräuchliche Abmahnungen kann man sich wehren.

Das Problem für Shop-Betreiber bleibt jedoch. Die Änderungen sind am 13.06.2014 in Kraft getreten und müssen seit vergangenen Freitag umgesetzt sein. Wer dies noch nicht getan hat, sollte dies zeitnah nachholen. Nicht immer werden Abmahnungen stümperhaft formuliert.