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Wir wünschen frohe Weihnachten und schöne Feiertage ! Anke Norda und Marcus Beckmann - Beckmann und Norda Rechtsanwälte

Wir wünschen frohe Weihnachten und schöne Feiertage !

Anke Norda und Marcus Beckmann

Beckmann und Norda Rechtsanwälte

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Kontaktdaten - Beckmann und Norda Rechtsanwälte - Bielefeld - Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Rechtsanwältin Anke Norda

BECKMANN UND NORDA Rechtsanwälte
Welle 9
33602 Bielefeld

fon 0521/98628-0
fax 0521/98628-28

email info@beckmannundnorda.de

Sie haben ein rechtliches Anliegen ? Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Kanzleiräume von Beckmann und Norda - Rechtsanwälte befinden sich zentral gelegen in der Bielefelder Altstadt in der Nähe des Alten Marktes. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor der Kanzlei oder im benachbarten Welle-Parkhaus. Einen Stadtplan und weitere Informationen zum Standort Bielefeld finden Sie hier auf den offiziellen Seiten der Stadt Bielefeld.

Termine nur nach Vereinbarung.




Anbieterkennzeichnung / Impressum - Beckmann und Norda Rechtsanwälte GbR - Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Rechtsanwältin Anke Norda

Anbieterkennzeichnung / Impressum

Anbieter:
BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte GbR

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Rechtsanwalt Marcus Beckmann, Rechtsanwältin Anke Norda

Anschrift und Kontaktdaten:
Welle 9
33602 Bielefeld
fon 0521/98628-0
fax 0521/98628-28
email info@beckmannundnorda.de

USt-IdNr.:
DE 215695446

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Alle Berufsträger sind als "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer HammOstenallee 18
59063 Hammfon 02381/985000 fax 02381/985050

Berufsrechtliche Regelungen:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Berufsregeln der CCBE
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte ind Deutschland (EuRAG)
Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
§ 5 Telemediengesetz (TMG)

Berufshafpflichtsversicherung

ERGO Versicherungsgruppe AG, Victoriaplatz 2, 40477 Düsseldorf

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherungen: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Verantwortlich für den Inhalt
Rechtsanwalt Marcus Beckmann

Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform
Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist über folgenden Link zu erreichen https://ec.europa.eu/consumers/odr/


Datenschutzerklärung - Datenschutzhinweis - BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte - Bielefeld

Datenschutzerklärung - Datenschutzhinweis

I. Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist

BECKMANN UND NORDA - Rechtsanwälte GbR
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Rechtsanwalt Marcus Beckmann, Rechtsanwältin Anke Norda
Welle 9
33602 Bielefeld
fon 0521/98628-0
fax 0521/98628-28
email info@beckmannundnorda.de

II. Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Bereitstellung der Website mit ihren Funktionalitäten und ihrer Inhalte sowie für die Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses oder der Anliegen des Nutzers erforderlich ist oder eine Einwilligung des Nutzers vorliegt. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

III. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns erfolgt auf folgender Rechtsgrundlage:

Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten bei denen wir eine Einwilligung der betroffenen Person einholen.

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO:
Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO:
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir als Verantwortlicher unterliegen, erforderlich sind

Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO:
Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;

Art. 6 Abs 1 lit. e DSGVO:
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO:
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

IV. Logfiles bei Aufruf der Website
Bei Aufruf der Website werden von unserem System automatisch folgende Informationen in unseren Logfiles gespeichert:

Browsertyp und die verwendete Version
Betriebssystem des Nutzers
Internet-Service-Provider des Nutzers
IP-Adresse des Nutzers
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Website über die der Nutzer auf unsere Internetseite gelangt ist
Websites die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen wird
Eine Speicherung zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt. Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

V. Cookies
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Nutzung unserer Website zu erleichtern. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die von einer Website lokal im Speicher Ihres Internet-Browsers auf dem von Ihnen genutzten Rechner abgelegt werden können.Sie können Cookies jederzeit löschen, indem Sie die entsprechende Funktion Ihres Browsers verwenden oder die Cookies auf Ihrer Festplatte löschen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Verwendung von Cookies über den entsprechenden Menüpunkt Ihres Browsers zu deaktivieren. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung technisch notwendiger Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

VI. Kontaktaufnahme
Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns per Email werden die von Ihnen angegeben Daten bei uns gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Abwicklung gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Dient die Kontaktaufnahme dem Abschluss eines Vertrages so ist weitere Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

VII. Rechte der betroffenen Personen
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1. Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4. Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b) Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

OVG Münster: Gastro-Kontrollbarometer bzw. Hygiene-Ampel für Gastronomietriebe mangels ausreichender Rechtsgrundlage für Datenübermittlung unzulässig

OVG Münster
Urteile vom 12.12.2016
13 A 846/15
13 A 2059/15


Das OVG Münster hat entschieden, dass das in Bielefeld und Duisburg betrieben Pilotprojekt Gastro-Kontrollbarometer bzw. Hygiene-Ampel, bei dem die hygienischen Zustände in Gastronomiebetrieben mit einem Punktesystem bewertet und veröffentlicht werden, unzulässig ist. Das Verbraucherinformationsgesetz bietet keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung.

Die Pressemitteilung des OVG Münster:

Pilotprojekt "Gastro-Kontrollbarometer" in Duisburg und Bielefeld rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbraucherzentrale NRW nach dem Verbraucherinformationsgesetz keinen Anspruch darauf hat, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden die im Rahmen der Ri­sikobeurteilung von Gastronomiebetrieben ermittelten Punktwerte herausgeben.

Die beklagten Städte Duisburg und Bielefeld führen zur Ermittlung der Kontrollhäu­figkeit von Gastronomiebetrieben sogenannte risikoorientierte Kontrollen durch. Da­bei verwenden sie ein Beurteilungssystem, wonach in verschiedenen Kategorien durch einen Kontrolleur oder eine Kontrolleurin Punkte vergeben werden. Je größer die Punktzahl ist, desto höher ist die Risikoeinstufung des Betriebs und desto häufi­ger erfolgen behördliche Kontrollen. Zu den zu beurteilenden Kategorien gehören etwa die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen, Mitarbeiterschulung, Ei­genkontrolluntersuchungen, bauliche Beschaffenheit oder Personalhygiene. Geför­dert durch das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium, beantragte die zu den Verfahren jeweils beigeladene Verbraucherzentrale bei den Städten Duisburg und Bielefeld die laufende Herausgabe des Gesamtpunktwertes für sämtliche Gastronomiebetriebe in Duisburg und Bielefeld. Sie ordnet die Punktwerte sodann drei Ergebnisstufen in den Farben grün, gelb und rot zu und zeigt auf ihrer Internet­seite sowie in einer App die Bewertung auf einem horizontalen Balkendiagramm in den Ampelfarben an. Gegen die Herausgabe der Punktwerte an die Verbraucher­zentrale hatten mehrere Gastronomiebetreiber aus Duisburg und Bielefeld geklagt.

Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit insgesamt neun Urteilen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Minden im Ergebnis bestätigt. Die Weitergabe der von der Verbraucherzentrale nachgefrag­ten Informationen - insbesondere Name und Anschrift des Gastronomiebetriebs so­wie der im Rahmen der Risikobeurteilung ermittelte Punkt­wert - finde im Verbrau­cherinformationsgesetz keine rechtliche Grundlage. Das Er­gebnis der behördlichen Risikobeurteilung in Form eines Punktwerts sei keine Infor­mation, zu der nach die­sem Gesetz Zugang zu gewähren wäre. Der Wert gebe keine Auskunft über konkret festgestellte Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Vor­schriften. Es handele sich auch nicht um eine Auswertung einer behördlichen Über­wachungsmaßnahme. Der Punktwert lasse keine Rückschlüsse auf konkrete Ergeb­nisse der Betriebskontrolle zu; eine Weitergabe des Werts entspreche aus diesem Grund auch nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, Transparenz zu schaffen.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbe­schwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 13 A 846/15 u.a. (I. Instanz: VG Düsseldorf 26 K 5722/13 u.a.)
13 A 2059/15 (I. Instanz: VG Minden 9 K 2547/13)



Vortragspräsentation als PDF und Slideshare: Social Media und Recht - Was Unternehmen wissen müssen - Rechtliche Risiken erkennen und vermeiden - IHK-Praxiswoche

Wir möchten uns ganz herzlich für die zahlreichen aufmerksamen Teilnehmer der Veranstaltung "Social Media und Recht: Was Unternehmen wissen müssen - Rechtliche Risiken erkennen und vermeiden" im Rahmen der IHK-Praxiswoche "Sicher ist sicher! IT-Recht und Datenschutz in der Praxis" bedanken.

Die Vortragspräsentation von Rechtsanwalt Marcus Beckmann finden Sie bei Slideshare

"Social Media und Recht: Was Unternehmen wissen müssen" bei Slideshare

und zusätzlich als PDF-Download

"Social Media und Recht: Was Unternehmen wissen müssen" als PDF

Save the date: Social Media und Recht - RA Marcus Beckmann - IHK Ostwestfalen / Bielefeld - 27.05.2013 - 17.30-19.30 Uhr

Im Rahmen der IHK-Praxiswoche "Sicher ist sicher! IT-Recht und Datenschutz in der Praxis" der IHK Ostwestfalen in Bielefeld hält Rechtsanwalt Marcus Beckmann einen umfassenden praxisorientierten Vortrag zum Thema Social Media:

Social Media und Recht: Was Unternehmen wissen müssen
Rechtliche Risiken erkennen und vermeiden
RA Marcus Beckmann (Beckmann und Norda Rechtsanwälte, Bielefeld)
Montag, 27. Mai 2013, 17.30 – 19.30 Uhr
IHK Bielefeld - Raum 528

Weitere Einzelheiten zur Anmeldung können Sie dem Flyer der IHK Ostwestfalen entnehmen. Sie können sich auch Online zur Veranstaltung anmelden.

BGH: Der Betreiber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses haftet auf Unterlassung nicht aber auf Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen durch einen Dritten- Tauschbörsennutzung

BGH
Urteil vom 12.10.2010
I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens


Der BGH hat nunmehr wenig überraschend entschieden, dass der Betreiber eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Netzes bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte (hier: Tauschbörsennutzung) auf Unterlassung nicht aber auf Schadensersatz haftet.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es zum Sachverhalt:

"Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel "Sommer unseres Lebens". Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermittelt, dass dieser Titel vom Internetanschluss des Beklagten aus auf einer Tauschbörse zum Herunterladen im Internet angeboten worden war. Der Beklagte war in der fraglichen Zeit jedoch in Urlaub. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten."

Es heißt dort weiter:

"Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen."


Völlig richtig sind die weiteren Feststellung des BGH, die von den Filesharing-Abmahnern bislang immer gerne verschwiegen wurden.

"Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an). Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte."

Es bleibt abzuwarten, ob sich der BGH in den Entscheidungsgründen auch allgemeiner zur Deckelung der Abmahnkosten äußern wird.

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Der Betreiber eines ungesicherten WLAN-Anschlusses haftet auf Unterlassung nicht aber auf Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen durch einen Dritten- Tauschbörsennutzung" vollständig lesen

BGH: Verwendung des Zusatzes ® ohne entsprechende Markeneintragung regelmäßig wettbewerbswidrig

BGH
Urteil vom 26.02.2009
Thermoroll
UWG §§ 3, 5


Der Zusatz ® steht für "eingetragene Marke". Nicht jeder, der diesen Zusatz verwendet, verfügt über eine entsprechende Markeneintragung. Der BGH hat nun bestätigt, dass die Verwendung des ®-Zusatzes ohne entsprechende Markeneintragung regelmäßig wettbewerbswidrig ist.


Leitsätze des BGH:

a) Die wettbewerbliche Relevanz ist ein dem Irreführungstatbestand immanentes Erheblichkeitserfordernis, das eine zusätzliche Erheblichkeitsprüfung nach § 3 UWG ausschließt.
b) Wer ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke oder einer Lizenz an dieser Marke zu sein, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.
BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06 - OLG Karlsruhe
LG Mannheim

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: