BGH: Forderung erlischt nicht wenn bei einer "Man-in-the-Middle"-Attacke die Bankverbindung auf einer Rechnung manipuliert wird und der Schuldner auf das falsche Konto überweist
BGH
Urteil vom 08.10.2025
IV ZR 161/24
BGB §§ 242, 270 Abs. 3
Der BGH hat entschieden, dass eine Forderung nicht erölischt, wenn bei einer "Man-in-the-Middle"-Attacke die Bankverbindung auf einer Rechnung manipuliert wird und der Schuldner auf das falsche Konto überweist.
Leitsatz des BGH:
Die Gefahr des Verlusts bei einer Geldüberweisung geht bei einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf (hier: Fälschung einer Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten) nicht nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB i.V.m. § 242 BGB auf den Gläubiger über.
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2025 - IV ZR 161/24 - OLG Köln - LG Köln
Den Volltext der Entcheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.10.2025
IV ZR 161/24
BGB §§ 242, 270 Abs. 3
Der BGH hat entschieden, dass eine Forderung nicht erölischt, wenn bei einer "Man-in-the-Middle"-Attacke die Bankverbindung auf einer Rechnung manipuliert wird und der Schuldner auf das falsche Konto überweist.
Leitsatz des BGH:
Die Gefahr des Verlusts bei einer Geldüberweisung geht bei einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf (hier: Fälschung einer Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten) nicht nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB i.V.m. § 242 BGB auf den Gläubiger über.
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2025 - IV ZR 161/24 - OLG Köln - LG Köln
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