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BPatG: Schwarzwälder Schinken muss nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden

BPatG
Urteil vom 13.10.2011
30 W (pat) 33/09
Schwarzwälder Schinken


Das BPatG hat entschieden, dass "Schwarzwälder Schinken" nicht nur im Schwarzwald hergestellt, sondern auch im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss. Die Bezeichnung "Schwarzwälder Schninken" ist eine geschützte geographische Angabe.

Nach Ansicht des BPatG ist eine Überprüfung der Echtheit nur möglich, wenn alle Produktionsschritte im Herkunftsgebiet stattfinden.

EuGH: Verbot des Vertriebs von Produkten über das Internet im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems regelmäßig unzulässig

EuGH,
Urteil vom 13.10.2011
C-439/09
Pierre Fabre Dermo-Cosmétique


Die Entscheidung des EuGH:

1. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems eine Vertragsklausel, nach der der Verkauf von Kosmetika und Körperpflegeprodukten in einem physischen Raum und in Anwesenheit eines diplomierten Pharmazeuten erfolgen muss und die ein Verbot der Nutzung des Internets für diese Verkäufe zur Folge hat, eine bezweckte Beschränkung im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn eine individuelle und konkrete Prüfung des Inhalts und des Ziels dieser Vertragsklausel sowie des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem sie steht, ergibt, dass diese Klausel in Anbetracht der Eigenschaften der in Rede stehenden Produkte nicht objektiv gerechtfertigt ist.

2. Art. 4 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen ist dahin auszulegen, dass die in Art. 2 der Verordnung vorgesehene Gruppenfreistellung nicht auf eine selektive Vertriebsvereinbarung anwendbar ist, die eine Klausel enthält, die de facto das Internet als Vertriebsform für die Vertragsprodukte verbietet. Dagegen kann auf eine solche Vereinbarung die Legalausnahme in Art. 101 Abs. 3 AEUV individuell anwendbar sein, wenn die Voraussetzungen dieser Bestimmung erfüllt sind.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Frankfurt: Abmahnklassiker - Wettbewerbsverstöße in AGB - "Lieferung in der Regel innerhalb", salvatorische Klausel und Verfügbarkeitsvorbehalt

OLG Frankfurt
Beschluss vom 27.07.2011
6 W 55/11
Lieferung in der Regel innerhalb ...


Das OLG Frankfurt hat nochmals bekräftigt, dass unpräzise Angaben zur Lieferzeit wettbewerbswidrig sind (siehe dazu auch Abmahngefahr: Unpräzise Angaben zur Lieferzeit in Online-Shops sowie bei eBay & Co.). Vorliegend verwendete der Shop Betreiber die Formulierung "in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang".

Zudem rügte das Gericht in Einklang mit der gängigen Rechtsprechung die vom Shop-Betreiber verwendete salvatorische Klausel
"Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksam oder undurchführbar Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbar Bestimmung verfolgten Regelungsziele am nächsten kommt",
da anstelle der unwirksamen Regelung nicht die gesetzlichen Regelungen gelten sollten.

Auch der vom Verkäufer in den AGB enthaltene Verfügbarkeitsvorbehalt hielt das OLG Frankfurt völlig zu Recht für wettbewerbswidrig, da dem Verkäufer bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Möglichkeit eingeräumt wurde, eine gleichwertige Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Nicht wettbewerbswidrig sondern ein Bagatellverstoß ist es nach Ansicht des OLG Frankfurt hingegen, wenn ein Shopbetreiber zum Auslandsversand folgende Regelung verwendet: "Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart"

In den Entscheidungsgründen heißt es dazu:
"Die sich aus der Preisangabenverordnung ergebenden Verpflichtungen gelten nur für Preisangaben gegenüber im Inland ansässigen Verbrauchern. Fälle, in denen inländische Verbraucher anlässlich eines Kaufs bei der Antragsgegnerin einen Versand des Kaufgegenstands an eine ausländische Adresse wünschen, sind zwar denkbar; sie sind jedoch derart selten, dass der beanstandete Preisangabenverstoß unterhalb der Bagatellgrenze des § 3 I, II UWG anzusiedeln ist.“

Das OLG Hamm sieht dies jedoch anders und bejaht in derartigen Fällen einen Wettbewerbsverstoß (OLG Hamm, Urteil vom 12.03.2009 - 4 U 225/08). Daher sollten nach wie vor die Kosten für den Versand in das Ausland bzw. die Berechnungsgrundlagen angegeben werden.

Die vollständige Entscheidung des OLG Frankfurt finden Sie hier:


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Europäische Kommission plant einheitliches europäisches Kaufrecht

Die Europäische Kommission plant ein einheitliches europäisches Kaufrecht. Dabei sollen die Vertragsparteien die Geltung des europäischen Kaufrechts freiwillig vereinbaren können.

Aus der Pressemitteilung der Europäischen Kommission:
"Heute hat die Kommission ein fakultatives Gemeinsames Europäisches Kaufrecht vorgeschlagen, das diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen soll. Es wird den Handel durch ein einheitliches Regelwerk für grenzübergreifende Verträge in allen 27 EU-Mitgliedstaaten erleichtern. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt. Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, das dieses Jahr bereits mit überwältigender Mehrheit seine Unterstützung signalisiert hat (IP/11/683)."


Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier:

Kommunikation & Recht - Heft 10/11: Kommentar von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - LG Köln - Keine Websperren durch die Hintertür

In Heft 10/2011 der Zeitschrift Kommunikation & Recht (K&R) kommentiert und analysiert Rechtsanwalt Marcus Beckmann den Beschluss des LG Köln, vom 31.08.2011 - 28 O 362/10. Das LG Köln hat völlig zu Recht entschieden, dass ein Access-Provider nicht verpflichtet ist, den Zugriff seiner Kunden auf illegale Downloadportale mit urheberrechlich geschützten Werken zu sperren und eine Haftung des Access-Provider als Störer für etwaige Rechtsverletzungen abgelehnt. Beckmann kommt zu dem Ergebnis, dass Websperren auch nicht durch die Hintertür Störerhaftung eingeführt werden dürfen.

LG München: Irreführung durch Hinweis "unverbindliches Zeitschriftenabo", wenn tatsächlich auch ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wird

LG München
Urteil vom 03.8.2011
17 HK O 1489/11
unverbindliches Zeitschriftenabo


Das LG München hat völlig zu Recht entschieden, dass die Werbung mit dem Hinweis "unverbindliches Zeitschriftenabo" irreführend ist, wenn der Abonnent mit seiner Unterschrift tatsächlich neben einem zweimonatigen kostenlosen Probeabo automatisch auch ein zwölfmonatiges kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg zu diesem Rechtsstreit finden Sie hier:

OLG Hamburg: Anbieter von Niedervoltlampen sind nicht verflichtet, die Energieeffizienzklasse anzugeben

OLG Hamburg
Beschluss vom 19.09.2011
3 W 71/11
Niedervoltlampen


Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Anbieter von Niedervoltlampen nicht verpflichtet sind, die Energieeffizienzklasse anzugeben. Niedervoltlampen werden -wie das Gericht richtigerweise ausführt - gerade nicht von der Kennzeichnungspflicht gemäß Anlage 1 Zeile 6 der Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) erfasst.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der Umstand, dass danach auch Lampen mit Vorschaltgeräten der Kennzeichnungspflicht unterfallen und dass Vorschaltgeräte nach der VO (EG) 244/2009 u.a. auch Einrichtungen zur Umwandlung der Versorgungsspannung sind, dehnt den Anwendungsbereich der EnVKV bzw. der Richtlinie 98/11/EG nicht auf Niedervoltlampen aus. Die Richtlinie definiert nämlich in Art. 1 Abs. 1 die „mit Netzspannung betriebenen Haushaltslampe« (1. Alt.) im Klammerzusatz selbst als (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät)”. Bei dem zum Betrieb der Niedervoltlampen erforderlichen Transformator handelt es sich indes entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht um ein in die Lampe integriertes Vorschaltgerät, sondern um eine separat vorzuschaltende Einrichtung. Ob die Annahme der Antragstellerin, die Regelung erfasse auch Glühlampen mit integriertem Vorschaltgerät, also nicht nur entsprechende Leuchtstofflampen, zutreffend ist, muss deshalb nicht entschieden werden."

BGH: Keine wettbewerbswidrige Irreführung durch Einstellen eines Gebrauchtwagenangebots in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform

BGH
Urteil vom 06.10.2011 ­
I ZR 42/10


Der BGH hat entschieden, dass keine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform eingestellt wird. Ob unter anderen Gesichtspunkten ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen ist, hat der BGH offengelassen.

Aus der Pressemitteilung des BGH:
"Der Bundesgerichtshof hat die Klage auf die Revision der Beklagten abgewiesen. Zwar liegt in dem Angebot des Fahrzeugs in der unrichtigen Rubrik über die Laufleistung eine unwahre Angabe. Im konkreten Fall war die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, das Publikum irrezuführen. Die richtige Laufleistung des Fahrzeugs ergab sich ohne weiteres bereits aus der Überschrift des Angebots, so dass eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen war. Die Frage, ob eine Einstellung in eine falsche Rubrik unter anderen Gesichtspunkten, etwa einer unzumutbaren Belästigung der Internetnutzer, wettbewerbsrechtlich unlauter ist, war nicht Gegenstand des Rechtsstreits."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:





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BGH: Werbung für registrierte homöopathische Arzneimittel mit deren Anwendungsgebieten auch gegenüber Fachhkreisen unzulässig

BGH
Urteil vom 28.09.2011
I UR 96/10


Der BGH hat entschieden, dass die Werbung für registrierte homöopathische Arzneimittel mit deren Anwendungsgebieten auch dann gegen § 5 Heilmittelwerbegesetz verstößt, wenn dies ausschließlich gegenüber Fachkreisen erfolgt.

BGH: Markenrechtsverletzung, wenn ursprünglich an einem Computer angebrachte Echtheitszertifikate zusammen mit der Recovery-CD verkauft werden

BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 6/10
Echtheitszertifikat


Der BGH hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn ursprünglich an einem Computer angebrachte Echtheitszertifikate zusammen mit der Recovery-CD ohne die ursprüngliche Hardware verkauft werden.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Dem Unterlassungsanspruch der Klägerin steht nicht der Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 Markengesetz* entgegen. Zwar sind die von der Beklagten vertriebenen Datenträger und die Computer, an denen die von der Beklagten verwendeten Echtheitszertifikate angebracht waren, mit Zustimmung der Klägerin im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gelangt. Die Klägerin kann sich aber aus berechtigten Gründen dem Vertrieb der mit den Echtheitszertifikaten versehenen Sicherungs-CDs widersetzen. Der Verbraucher wird einem mit dem Echtheitszertifikat versehenen Datenträger die Aussage entnehmen, dass dieser von der Klägerin selbst oder mit ihrer Zustimmung als echt gekennzeichnet wurde. Er wird die Verbindung des Datenträgers mit dem Zertifikat der Klägerin als Markeninhaberin zuschreiben und erwarten, dass diese durch die Verbindung die Gewähr dafür übernommen hat, dass die so gekennzeichnete Ware unter ihrer Kontrolle hergestellt wurde und sie für die Echtheit einsteht, was jedoch nicht der Fall ist."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Markenrechtsverletzung, wenn ursprünglich an einem Computer angebrachte Echtheitszertifikate zusammen mit der Recovery-CD verkauft werden" vollständig lesen

BGH: Durch Werbung finanzierte kostenlose Arzneimittel-Datenbank für Ärzte ist keine unzulässige Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG

BGH
Urteil vom 17.08.2011
I ZR 13/10
Arzneimitteldatenbank
UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HWG § 7 Abs. 1 Satz 1; Berufsordnung für die bayerischen Ärzte § 33 Abs. 2

Leitsatz des BGH

Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 - Fortbildungs-Kassetten).
BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 13/10 - OLG München - LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Zur Auslegung des Erfordernisses der "Mehrheit der anwesenden Stimmen" in einem Gesellschaftsvertrag

BGH
Urteil vom 19.07.2011
II ZR 153/09
BGB § 709 Abs. 2; HGB §§ 105, 161; GmbHG § 47 Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den „anwesenden“ Gesellschaftern im Regelfall nicht alle, sondern nur die Gesellschafter gemeint, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.
BGH, Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 153/09 -
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Zweibrücken:Werbung mit "Röstung über offenem Feuer" irreführend, wenn Kaffee-Röstung in einem Trommelröster erfolgt

OLG Zweibrücken
Beschluss vom 08.04.2011
4 U 173/10
Röstung über offenem Feuer


Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Werbung mit der Aussage "Röstung über offenen Feuer" durch eine Kaffeerösterei eine wettbewerbswidrige Irreführung ist, wenn der Kaffee tatsächlich in einem Trommelröster durch Gasflammen erhitzt wird.

EuGH: Exklusivvermarktung von Fußballspielen in nur einem Land europarechtswidrig - ausländische Decoderkarten dürfen importiert und genutzt werden

EuGH
Urteil vom 04.10.2011
C-403/08
C-429/08


Der EuGH hat entschieden, dass die Exklusivvermarktung von Fußballspielen (und anderen Sportereignissen) in nur einem Sendemitgliedstaat sowohl gegen die Dienstleistungsfreiheit wie auch das Wettbewerbsrecht der Union verstößt.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es:
"Mit seinem Urteil vom heutigen Tag stellt der Gerichtshof fest, dass nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen und weder auf das Ziel, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, noch durch das Ziel, die Anwesenheit der Öffentlichkeit in den Fußballstadien zu fördern, gerechtfertigt werden können.
[...]
Doch dürfen die Lizenzverträge den Rundfunkanstalten nicht jede grenzüberschreitende Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit den betreffenden Sportereignissen untersagen, weil ein solcher Vertrag es erlauben würde, jeder Rundfunkanstalt eine absolute gebietsabhängige Exklusivität einzuräumen, er damit jeglichen Wettbewerb zwischen verschiedenen Rundfunkanstalten im Bereich dieser Dienste ausschalten und so die nationalen Märkte nach den nationalen Grenzen abschotten würde."



Die Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier:

"EuGH: Exklusivvermarktung von Fußballspielen in nur einem Land europarechtswidrig - ausländische Decoderkarten dürfen importiert und genutzt werden" vollständig lesen

BGH: Anbieter von Druckerpatronen dürfen Bildmotive, die der Originalhersteller für die Zuordnung verwendet, ebenfalls nutzen

BGH
Urteil vom 28.09.2011
I ZR 48/10
Teddybär


Der BGH hat entschieden, dass Anbieter von Druckerpatronen Bildmotive, die der Originalhersteller für die Zuordnung seiner Patronen zu seinen Druckern verwendet, ebenfalls nutzen dürfen. Es liegt - so der BGH - weder eine unlautere Rufbeeinträchtigung noch eine wettbewerbswidrige Rufausnutzung vor.

Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Im Rahmen einer vergleichenden Werbung ist eine Rufausnutzung häufig unvermeidbar. Ob der Werbende, der im Rahmen der vergleichenden Werbung auf ein fremdes Produkt Bezug nimmt, auf eine schonendere Form der Bezugnahme verwiesen werden kann, ist eine Frage, die nur aufgrund einer Abwägung der Interessen des Werbenden, des betroffenen Zeicheninhabers und der Verbraucher beantwortet werden kann. Da sich aber die Besitzer von EPSON-Druckern auch nach dem Vortrag der Klägerin vor allem an den Bildmotiven orientieren, muss es den Beklagten auch im Interesse der Verbraucher erlaubt sein, zur Kennzeichnung der verschiedenen Drucker nicht nur auf die Bestellnummern, sondern - in abgewandelter Form - auch auf die Bildmotive zu verweisen."


Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:


"BGH: Anbieter von Druckerpatronen dürfen Bildmotive, die der Originalhersteller für die Zuordnung verwendet, ebenfalls nutzen" vollständig lesen