OLG Hamm
Urteil vom 10.01.2012
I -4 U 145/11
Um ein 14tägiges Widerrufsrecht vereinbaren zu können, ist es nach § 355 Abs. 2 BGB erforderlich, dass die Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform übermittelt wird. Andernfalls kann nur eine Widerrufsfrist von 1 Monat vereinbart werden.
Das OLG Hamm hat nun völlig zu Recht entschieden, dass dies auch bei Auktionsplattformen wie eBay möglich ist, obwohl der Vertragsschluss bei Auktionen bereits einige Zeit vor Auktionsende durch Abgabe des Höchstgebots zustande kommt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Hamm:
"Die unmittelbar im Anschluss an das Auktionsende übermittelte Widerrufsbelehrung sei in diesem Sinne „unverzüglich nach Vertragsschluss“ erfolgt, auch wenn der Vertrag bereits mehr als 49 h zuvor mit Abgabe des Höchstgebots zustande gekommen und damit tatsächlich mehr als der vom Gesetzgeber in der Regel vorgesehene Zeitraum von einem Tag nach Vertragsschluss bis zur Übermittlung der Belehrung verstrichen sei."
Es bleibt zu hoffen, dass sich diese praxisgerechte Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzt.
Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier:
"OLG Hamm: Zur unverzüglichen Belehrung über..." vollständig lesen »
Freitag, 3. Februar 2012
OLG Hamm: Zur unverzüglichen Belehrung über das Widerrusfrecht in Textform bei eBay - 14tägiges Widerrufsrecht bei eBay möglich
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
15:52
Tags für diesen Artikel: 1 monat, 14tage, abmahnung, abmahnungswelle, auktion, belehrung, ebay.widerrufsbelehrung, fernabsatz, olg hamm, textform, unverzüglich, werersatz, winderrufsrecht
Donnerstag, 2. Februar 2012
Filesharing: DEBCON GmbH verschickt massenhaft Mahnungen für Forderungen aus Urmann & Collegen (U+C)-Filesharingabmahnungen per Infopost
Das Inkassounternehmen DEBCON GmbH verschickt derzeit massenhaft Mahnschreiben, welche Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) zum Gegenstand haben. Wir können den betroffenen nur raten, sich von den Schreiben nicht einschüchtern zu lassen.
Hoffentlich schaut auch die Post noch einmal genauer hin, ob die per Infopost verschickten Briefe überhaupt die Voraussetzungen für diese kostengünstigere Versandform erfüllen.
Für alle Betroffene heißt es weiterhin. Ruhe bewahren - nicht zahlen !
Hoffentlich schaut auch die Post noch einmal genauer hin, ob die per Infopost verschickten Briefe überhaupt die Voraussetzungen für diese kostengünstigere Versandform erfüllen.
Für alle Betroffene heißt es weiterhin. Ruhe bewahren - nicht zahlen !
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
12:18
Tags für diesen Artikel: abmahnung, abmahnungswelle, abzocke, bittorent, debcon, emule, filesharing, filme, inkasso, lizenzschaden, musik, olg düsseldorf, p2p, rechtsanwalt, rechtsanwaltskosten, schadensersatz, tauschbörse, torrent, u+c, urmann + collegen
Mittwoch, 1. Februar 2012
BGH: Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform nicht zwingend eine wettbewerbswidrige Irreführung
BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10 - OLG Karlsruhe in Freiburg - LG Freiburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
UWG § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 42/10 - OLG Karlsruhe in Freiburg - LG Freiburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
10:13
Tags für diesen Artikel: abmahnung, auto, bgh, falsche suchrubrik, gebrauchtfahrzeit, internetplattform, irreführung, laufleistung, unwahre angabe, wettbewerbsverstoß
Dienstag, 31. Januar 2012
OLG Düsseldorf: Keine Geschmacksmusterverletzung aber wettbewerbswidrige Nachahmung des Apple iPads durch Samsung Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9
OLG Düsseldorg
Urteile vom 31.01.2012
I 20 U 175/11
I 20 U 126/11
Das OLG Düsseldorf hat im einstweiligen Verfügungsverfahren Samsung den Vertrieb der Tablet-PCs Samsung „Galaxy Tab 10.1“ und „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland untersagt.
Eine Verletzung des Apple-Geschmacksmusters hat das Gericht allerdings verneint. Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
"Jedoch sei der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters eingeschränkt. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf. Im Übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen."
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf liegt jedoch eine unlautere Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 b UWG vor, da Samsung - so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf - "das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter" ausnutze. Eine durchaus angreifbare Rechtsansicht.
Über das Nachfolgemodel "Galaxy Tab 10.1 N" wurde in diesen Verfahren nicht entschieden.
Die vollständige Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier.
"OLG Düsseldorf: Keine..." vollständig lesen »
Urteile vom 31.01.2012
I 20 U 175/11
I 20 U 126/11
Das OLG Düsseldorf hat im einstweiligen Verfügungsverfahren Samsung den Vertrieb der Tablet-PCs Samsung „Galaxy Tab 10.1“ und „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland untersagt.
Eine Verletzung des Apple-Geschmacksmusters hat das Gericht allerdings verneint. Aus der Pressemitteilung des OLG Düsseldorf
"Jedoch sei der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters eingeschränkt. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte „Ozolins-Design“, das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf. Im Übrigen unterscheide sich das „Galaxy Tab 10.1“ ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. So bestehe das angemeldete Geschmacksmuster ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das „Galaxy Tab 10.1“ sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen."
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf liegt jedoch eine unlautere Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 b UWG vor, da Samsung - so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf - "das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter" ausnutze. Eine durchaus angreifbare Rechtsansicht.
Über das Nachfolgemodel "Galaxy Tab 10.1 N" wurde in diesen Verfahren nicht entschieden.
Die vollständige Pressemitteilung des OLG Düsseldorf finden Sie hier.
"OLG Düsseldorf: Keine..." vollständig lesen »
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
14:27
Tags für diesen Artikel: apple, einstweilige verfügung, Galaxy Tab 10.1, Gemeinschaftsgeschmacksmusters, lg düsseldorf, nachahmung, olg düsseldorf, plagiat, samsung, tablet, tablet-pc, unlautere nachahmung, wettbewerbsrecht
BGH: Wortfolge "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist freihaltebedürftig und kann nicht als Marke eingetragen werden
BGH
Beschluss vom 17.08.2011
I ZB 70/10
Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
Leitsätze des BGH:
a) Für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder bereits über ein Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt, mit dem er Dritte von der Verwendung einer der Marke entsprechenden Angabe im Zusammenhang mit den beanspruchten
Waren und Dienstleistungen ausschließen kann.
b) Die Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist unter anderem für die Waren und Dienstleistungen "Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung" freihaltebedürftig.
BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10 - Bundespatentgericht
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 17.08.2011
I ZB 70/10
Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
Leitsätze des BGH:
a) Für das Vorliegen des Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, ob der Anmelder bereits über ein Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt, mit dem er Dritte von der Verwendung einer der Marke entsprechenden Angabe im Zusammenhang mit den beanspruchten
Waren und Dienstleistungen ausschließen kann.
b) Die Bezeichnung "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." ist unter anderem für die Waren und Dienstleistungen "Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung" freihaltebedürftig.
BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - I ZB 70/10 - Bundespatentgericht
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
10:00
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Montag, 30. Januar 2012
Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht: Verzicht auf flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung führt zu keinen Schutzlücken
Nach einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht würde der Verzicht auf die geplante flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zu Schutzlücken führen.
Die flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nach richtiger Ansicht zudem verfassungswidrig, da jeder Internetnutzer pauschal kriminalisiert wird (siehe auch BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 -- 1 BvR 256/08 - - 1 BvR 263/08 - - 1 BvR 586/08 -Vorratsdatenspeicherung).
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Die flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nach richtiger Ansicht zudem verfassungswidrig, da jeder Internetnutzer pauschal kriminalisiert wird (siehe auch BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 -- 1 BvR 256/08 - - 1 BvR 263/08 - - 1 BvR 586/08 -Vorratsdatenspeicherung).
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Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
15:18
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Google ändert Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen zum 01.03.2012
Google ändert zu, 01.03.2012 die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Die neuen Regelungen können bereits jetzt eingesehen werden:
Neue Datenschutzerklärung
Neue Nutzungsbedingungen
Kurze Einführung zu den Änderungen von Google
Google-FAQ zu den Änderungen
Neue Datenschutzerklärung
Neue Nutzungsbedingungen
Kurze Einführung zu den Änderungen von Google
Google-FAQ zu den Änderungen
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
13:57
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Samstag, 28. Januar 2012
LG Köln: Eigenes Gütesiegel, das nicht von unabhängigen Dritten stammt und auf Kundenbewertungen beruht, ist wettbewerbswidrig
LG Köln
Urteil vom 05.01.2012
31 O 491/11
Gütesiegel der Touristik
reisen.de
Das LG Köln hat entschieden, dass ein eigenes Gütesiegel eines Anbieters, welches nicht von unabhängigen Dritten stammt und lediglich auf Kundenbewertungen beruht, wettbewerbswidrig ist. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um das "Gütesiegel der Touristik" des Reiseanbieters reisen.de .
Aus den Entscheidungsgründen:
" Die Angabe „Gütesiegel der Touristik“ in den Anträgen zu I.3.a) und b) erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um ein Gütesiegel eines Verbandes oder einer anderen offiziellen Stelle handele. Die Verwendung des bestimmten Artikels „der“ im Zusammenhang mit einem Substantiv, das wie „Touristik“ eine Branche beschreibt, verbindet der Verkehr in diesem Zusammenhang mit der Vergabe des Siegels durch offizielle Vertreter der Branche, etwa eines Branchenverbandes. Aber auch wer erkennt, dass es sich lediglich um eine Durchschnittsnote aus Gästebewertungen handelt, wird zumindest erwarten, dass es sich um eines Bewertung eines Portals der Touristikbranche, nicht nur eines einzelnen Unternehmens handelt."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 05.01.2012
31 O 491/11
Gütesiegel der Touristik
reisen.de
Das LG Köln hat entschieden, dass ein eigenes Gütesiegel eines Anbieters, welches nicht von unabhängigen Dritten stammt und lediglich auf Kundenbewertungen beruht, wettbewerbswidrig ist. Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um das "Gütesiegel der Touristik" des Reiseanbieters reisen.de .
Aus den Entscheidungsgründen:
" Die Angabe „Gütesiegel der Touristik“ in den Anträgen zu I.3.a) und b) erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um ein Gütesiegel eines Verbandes oder einer anderen offiziellen Stelle handele. Die Verwendung des bestimmten Artikels „der“ im Zusammenhang mit einem Substantiv, das wie „Touristik“ eine Branche beschreibt, verbindet der Verkehr in diesem Zusammenhang mit der Vergabe des Siegels durch offizielle Vertreter der Branche, etwa eines Branchenverbandes. Aber auch wer erkennt, dass es sich lediglich um eine Durchschnittsnote aus Gästebewertungen handelt, wird zumindest erwarten, dass es sich um eines Bewertung eines Portals der Touristikbranche, nicht nur eines einzelnen Unternehmens handelt."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
18:49
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Freitag, 27. Januar 2012
BGH: Keine Anscheinsbeweis zu Lasten des Kunden in Skimming-Fällen - Bank muss ggf. Einsatz der Originalkarte beweisen
BGH
Urteil vom 29.11.2011
XI ZR 370/10
Skimming
Der BGH hat entschieden, dass in Skimming-Fällen kein Anscheinsbeweis zu Lasten der Kunden gilt. Vielmehr muss bei derartigen atypischen Geschehensabläufen die Bank ggf. beweisen, dass die Abhebung unter Einsatz der Originalkarte erfolgte.
Aus der Pressemitteilung des BGH:
"Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen."
Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
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Urteil vom 29.11.2011
XI ZR 370/10
Skimming
Der BGH hat entschieden, dass in Skimming-Fällen kein Anscheinsbeweis zu Lasten der Kunden gilt. Vielmehr muss bei derartigen atypischen Geschehensabläufen die Bank ggf. beweisen, dass die Abhebung unter Einsatz der Originalkarte erfolgte.
Aus der Pressemitteilung des BGH:
"Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen."
Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
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Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
13:19
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Donnerstag, 26. Januar 2012
LG Düsseldorf: Kunde ist nicht an DSL-Vertrag gebunden, wenn die bestellte Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist - unzlässige Klausel in Vodafone-AGB
LG Düsseldorf
Urteil vom 28.12.2011
12 O 501/10
nicht rechtskräftig
Das LG Düsseldorf hat völlig zu Recht entschieden, dass der Besteller eines DSL Kunde nicht an den DSL-Vertrag gebunden ist, wenn die bestellte Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist. Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen eine entsprechende Klausel in den Vodafone-AGB geklagt. Das LG Düsseldorf bejaht völlig zu Recht eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, da dieser nicht die gewünschte sondern eine minderwertige Leistung erhält.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 28.12.2011
12 O 501/10
nicht rechtskräftig
Das LG Düsseldorf hat völlig zu Recht entschieden, dass der Besteller eines DSL Kunde nicht an den DSL-Vertrag gebunden ist, wenn die bestellte Bandbreite eines DSL-Anschlusses nicht möglich ist. Der Verbaucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen eine entsprechende Klausel in den Vodafone-AGB geklagt. Das LG Düsseldorf bejaht völlig zu Recht eine unangemessene Benachteiligung des Kunden, da dieser nicht die gewünschte sondern eine minderwertige Leistung erhält.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
12:58
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BGH: Angabe eines Postfachs in der Widerrufsbelehrung nach altem Recht zulässig - ACHTUNG: Nach aktueller Rechtslage reicht dies nicht !
BGH
Urteil vom 25.01.2012
VIII ZR 95/11
Postfach in der Widerrufsbelehrung
Der BGH hat entschieden, dass es nach alter Rechtslage ausreichend war, in der Widerrusfbelehrung bei Fernabsatzgeschäften ein Postfach anstelle einer ladungsfähigen Anschrift (Name, Straße, PLZ und Ort) anzugeben.
Leider kann die Pressemitteilung des BGH dahingehend missverstanden werden, dass dies auch noch nach aktueller Rechtslage so ist. Dies ist aber nicht der Fall, auch wenn die Entscheidung auf zahlreichen juristischen Seiten im Internet fälschlicherweise auf die aktuelle Rechtslage übertragen wird.
In § 360 Abs. 1 Ziff. 3 BGB ist nach aktueller Rechtslage zwingend vorgeschrieben, dass eine ladungsfähige Anschrift anzugeben ist. Ein Postfach genügt diesen Anforderungen nicht.
Shopbetreiber oder sonstigen Anbietern von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von Fernabsatzgeschäften ist es daher nicht gestattet, in der Widerrufsbelehrung lediglich ein Postfach anzugeben.
Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
"BGH: Angabe eines Postfachs in der..." vollständig lesen »
Urteil vom 25.01.2012
VIII ZR 95/11
Postfach in der Widerrufsbelehrung
Der BGH hat entschieden, dass es nach alter Rechtslage ausreichend war, in der Widerrusfbelehrung bei Fernabsatzgeschäften ein Postfach anstelle einer ladungsfähigen Anschrift (Name, Straße, PLZ und Ort) anzugeben.
Leider kann die Pressemitteilung des BGH dahingehend missverstanden werden, dass dies auch noch nach aktueller Rechtslage so ist. Dies ist aber nicht der Fall, auch wenn die Entscheidung auf zahlreichen juristischen Seiten im Internet fälschlicherweise auf die aktuelle Rechtslage übertragen wird.
In § 360 Abs. 1 Ziff. 3 BGB ist nach aktueller Rechtslage zwingend vorgeschrieben, dass eine ladungsfähige Anschrift anzugeben ist. Ein Postfach genügt diesen Anforderungen nicht.
Shopbetreiber oder sonstigen Anbietern von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen von Fernabsatzgeschäften ist es daher nicht gestattet, in der Widerrufsbelehrung lediglich ein Postfach anzugeben.
Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
"BGH: Angabe eines Postfachs in der..." vollständig lesen »
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
10:00
Tags für diesen Artikel: abmahnung, übergangsfrist, bgbl, bgh, fernabsatz, fernabsatzgeschäft, fernabsatzrecht, gesetz, ingebrauchnahme, ladungsfähige anschrift, muster, neuregelung, online-shop, postfach, shop, wertersatz, widerrufsbelehrung, widerrufsrecht
Mittwoch, 25. Januar 2012
Neuer Beitrag in der Internet World Business Heft 2/12: Rückgabe ausgeschlossen - Auch über ein nicht bestehendes Widerrufsrecht muss belehrt werden
Rechtsanwalt Marcus Beckmann kommentiert und erläutert in dem Beitrag ""Rückgabe ausgeschlossen - Auch über ein nicht bestehendes Widerrufsrecht muss belehrt werden" in der Internet World Business (Heft 2/2012) die Auswirkungen des Urteils des BGH vom 09.06. 2011- I ZR 17/10 für Shopbetreiber und sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen per Fernabsatz. Der BGH hat entschieden, dass auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts belehrt werden muss, wenn einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände vorliegt. Auch die gängigen Ausnahmetatbestände werden in dem Beitrag von Rechtsanwalt Beckmann erläutert.
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
11:53
Tags für diesen Artikel: abmahnung, abo, beitrag, belehrung, bestellformular, bgh, computer-bild, egbg, fernabsatz, fernabsatzrecht, hinweis, hinweispflicht, informationspflichten, internet world business, kein widerrufsrecht, werbanzeige, werbeanzeige, werbung, wettbewerbswidrig, widerrufsbelehrung, zeitschriftenabonnement
LG Lübeck: Wettbewerbswidrige Bezeichnung und Verpackung für ein Fruchtsaftgetränk "Kirsche - rote Traube", wenn diese Früchte nur 25% des Inhalts ausmachen
LG Lübeck
Urteil vom 17.01.2012
11 O 69/11
Das LG Lübeck hat entschieden, dass die Verpackung und die Bezeichnung für ein Fruchtgetränk "Kirsche - rote Traube" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese Früchte nur 25% des Inhalts ausmachen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv):
"Beim Anblick der Verpackung von „Fruit 2 Day, Kirsche – rote Traube“ bekamen die Verbraucher nach Auffassung des vzbv den Eindruck, dass im Produkt überwiegend Kirschen und Trauben enthalten seien. Nicht nur der Name wies auf diese Früchte hin, auch auf der Verpackung waren Kirschen und Trauben abgebildet. Tatsächlich machen diese Zutaten nur 25 Prozent des Inhalts aus.
Diese Irreführung konnte auch das abgebildete Sternchen hinter „rote Trauben“ nicht ausräumen; denn die Zuordnung wurde dem Verbraucher schwer gemacht. Auf der Rückseite der Verpackung war das Sternchen anders gestaltet als auf der Vorderseite."
Die Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie hier:
Urteil vom 17.01.2012
11 O 69/11
Das LG Lübeck hat entschieden, dass die Verpackung und die Bezeichnung für ein Fruchtgetränk "Kirsche - rote Traube" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn diese Früchte nur 25% des Inhalts ausmachen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Aus der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv):
"Beim Anblick der Verpackung von „Fruit 2 Day, Kirsche – rote Traube“ bekamen die Verbraucher nach Auffassung des vzbv den Eindruck, dass im Produkt überwiegend Kirschen und Trauben enthalten seien. Nicht nur der Name wies auf diese Früchte hin, auch auf der Verpackung waren Kirschen und Trauben abgebildet. Tatsächlich machen diese Zutaten nur 25 Prozent des Inhalts aus.
Diese Irreführung konnte auch das abgebildete Sternchen hinter „rote Trauben“ nicht ausräumen; denn die Zuordnung wurde dem Verbraucher schwer gemacht. Auf der Rückseite der Verpackung war das Sternchen anders gestaltet als auf der Vorderseite."
Die Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes finden Sie hier:
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
09:48
Tags für diesen Artikel: bezeichnung, fruchtsaft, fruit2day, getränk, irreführung, kirsche, lg lübeck, rote traube, verpackung, wettbewerbsrecht, wettbewerbswidrig
Montag, 23. Januar 2012
KG Berlin: Fehlen von Handelsregisterangaben und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ist wettbewerbswidrig
KG Berlin
Urteil vom 06.12.2011
5 U 144/10
Das Kammgericht Berlin hat entschieden, dass das Fehlen von Handelsregisterangaben und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum wettbewerbswidrig und keine wettbewerbsrechtliche Bagatelle ist. Die Entscheidung steht (leider) in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Die gegenteilige Entscheidung des LG Berlin - 31.08.2010 - 103 O 34/10 ist somit hinfällig.
Urteil vom 06.12.2011
5 U 144/10
Das Kammgericht Berlin hat entschieden, dass das Fehlen von Handelsregisterangaben und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum wettbewerbswidrig und keine wettbewerbsrechtliche Bagatelle ist. Die Entscheidung steht (leider) in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Die gegenteilige Entscheidung des LG Berlin - 31.08.2010 - 103 O 34/10 ist somit hinfällig.
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
13:59
Tags für diesen Artikel: abmahnung, abmahnungswelle, anbieterkennzeichnung, § 5tmg, facebook, fanpage, google+, google-profil, impressum, impressumspflicht, kammergericht, kg berlin, leicht erkennbar, social media, twitter, umsatzsteuer-id, unternehmen, unternehmensprofil, vz, web2.0, wettbewerbsverstoß, wettbewerbswidrig, xing
BGH: Anspruch auf Erfindervergütung bei auf Diensterfindung zurückgehendes Patent, wenn dies durch Beitrag eines Dritten wirtschaftliche Bedeutung erlangt - Ramipril II
BGH
Urteil vom 22.01.2011
X ZR 35/09
Ramipril II
ArbNErfG § 9
Leitsatz des BGH:
Ein Anspruch auf Erfindervergütung kommt auch dann in Betracht, wenn bei der Verwertung eines auf eine gemeldete Diensterfindung zurückgehenden Patents ein Element wirtschaftliche Bedeutung erlangt, das aufgrund des Beitrags einer weiteren Person der Patentanmeldung hinzugefügt worden ist und nicht bereits Gegenstand der Erfindungsmeldung war.
BGH, Urteil vom 22. November 2011 - X ZR 35/09 - OLG Frankfurt/Main - LG Frankfurt/Main
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 22.01.2011
X ZR 35/09
Ramipril II
ArbNErfG § 9
Leitsatz des BGH:
Ein Anspruch auf Erfindervergütung kommt auch dann in Betracht, wenn bei der Verwertung eines auf eine gemeldete Diensterfindung zurückgehenden Patents ein Element wirtschaftliche Bedeutung erlangt, das aufgrund des Beitrags einer weiteren Person der Patentanmeldung hinzugefügt worden ist und nicht bereits Gegenstand der Erfindungsmeldung war.
BGH, Urteil vom 22. November 2011 - X ZR 35/09 - OLG Frankfurt/Main - LG Frankfurt/Main
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Geschrieben von Rechtsanwalt Marcus Beckmann
um
10:57
Tags für diesen Artikel: arbeitnehmererfindung, ArbNErfG, bgh, diensterfindung, lizenz, patent, patentrecht, patg, Ramipril II, vergütung
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